Re: Kann man statt Sorge"recht" eine freiwillige Sorgepflichterklräung abgeben?
Als Antwort auf: Re: Kann man statt Sorge"recht" eine freiwillige Sorgepflichterklräung abgeben? von Conny am 14. September 2005 16:15:
apropo sorgerecht. wie ist das, falls die allein sorgeberechtigte mutter ins gras beißt oder aus anderen gründen nicht mehr fähig ist, für das kind zu sorgen. wo kommt das kind hin?
Bei Verheirateten zum Vater. Bei Geschiedenen und unehelichen mit gemeinsamem Sorgerecht aller Wahrscheinlichkeit nach zum Vater. Bei unehelichen vielleicht zum Vater. Die Mutter kann durch eine Sorgeverfügung seine Chancen bis nahe Null drücken und ihn somit noch posthum vom Kind fernhalten. Er muss ein Gericht davon überzeugen, dass es trotzdem das beste fürs Kind ist wenn es bei ihm lebt.
Ja nach dem, in welcher Rechtsposition die Eltern zueinander waren, werden die Kriterien fürs Kind gelegt. Das wird dann in den Gesetzen fein abgestuft, z.B. durch Forulierungen "...wenn es dem Wohl des Kindes dient".
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- Kann man statt Sorge"recht" eine freiwillige Sorgepflichterklräung abgeben? -
Männerrechtler,
14.09.2005, 01:38
- Re: Kann man statt Sorge"recht" eine freiwillige Sorgepflichterklräung abgeben? - Odin, 14.09.2005, 03:24
- Re: Kann man statt Sorge"recht" eine freiwillige Sorgepflichterklräung abgeben? - blendlampe, 14.09.2005, 12:50
- Es gibt kein Sorgerecht -
Daddeldu,
14.09.2005, 18:29
- Re: Es gibt kein Sorgerecht - susu, 15.09.2005, 00:40
- Re: Kann man statt Sorge"recht" eine freiwillige Sorgepflichterklräung abgeben? -
Conny,
14.09.2005, 19:15
- Re: Kann man statt Sorge"recht" eine freiwillige Sorgepflichterklräung abgeben? - blendlampe, 14.09.2005, 20:58