Re: Kann man statt Sorge"recht" eine freiwillige Sorgepflichterklräung abgeben?
Als Antwort auf: Kann man statt Sorge"recht" eine freiwillige Sorgepflichterklräung abgeben? von Männerrechtler am 13. September 2005 22:38:
Aber wenn Sorge r e c h t verboten wird, weil einseitig geregelt,
wer kann einen hindern, eine Sorge p f l i c h t Erklärung abzugeben?
Niemand. Du kannst beurkunden, was legal ist, es hat halt keine juristische Wirkung und kostet bloss Gebühren. Bleibt die publizistische Wirkung. Das müsste man wahrscheinlich gross und gekonnt aufziehen, damit mehr als Fussnoten in Provinzblättern entstehen.
Ein anderer Punkt wäre, das Engagement nichtehelicher Väter ohne Sorgerecht zu dokumentieren. Die offizielle Begründung lautet, deren Kinder würden ausnahmslos aus flüchtigen Beziehungen stammen, wenn die Mutter das gemeinsame Sorgerecht verweigert (BVerfG). Daran hat aber in der Vergangenheit keine Aktion auch nur ein bisschen kratzen können. Es gab auch schon andere Begründungen. Man erfindet bei Bedarf einfach eine neue. In diesem Punkt nutzen keine Argumente, das läuft alles gegen die Wand des Müttermythos unserer Femikratur.
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- Kann man statt Sorge"recht" eine freiwillige Sorgepflichterklräung abgeben? -
Männerrechtler,
14.09.2005, 01:38
- Re: Kann man statt Sorge"recht" eine freiwillige Sorgepflichterklräung abgeben? - Odin, 14.09.2005, 03:24
- Re: Kann man statt Sorge"recht" eine freiwillige Sorgepflichterklräung abgeben? - blendlampe, 14.09.2005, 12:50
- Es gibt kein Sorgerecht -
Daddeldu,
14.09.2005, 18:29
- Re: Es gibt kein Sorgerecht - susu, 15.09.2005, 00:40
- Re: Kann man statt Sorge"recht" eine freiwillige Sorgepflichterklräung abgeben? -
Conny,
14.09.2005, 19:15
- Re: Kann man statt Sorge"recht" eine freiwillige Sorgepflichterklräung abgeben? - blendlampe, 14.09.2005, 20:58