Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Vater eines Kuckuckskindes?

Wodan, Thursday, 19.01.2006, 11:00 (vor 6874 Tagen) @ Rüdiger

Als Antwort auf: Re: Vater eines Kuckuckskindes? von Rüdiger am 18. Januar 2006 17:04:51:

Was genau willst Du uns mit diesem Text sagen? Wieso wird wieder implizit von Gentests gesprochen und wieder so getan, als sei hier das Informationelle Selbstbestimmungerecht, ein Recht der Bürger gegen den Staat, nicht gegen die eigenen Eltern, im Spiel?

Ich glaube nicht, daß das informationelle Selbstbestimmungsrecht nur gegenüber dem Staat gilt; als Privatperson ist mir z. B. genauso, wenn nicht sogar mehr daran gelegen, daß Frau Meyer von nebenan nicht alles von mir weiß, ebenso wenig mein Vorgesetzter oder Herr Müller von vis-à-vis.

Schon möglich, bloß greift hier der staatliche Schutz nicht. Das IS-Recht wurde eingeführt im Rahmen der Volkszählung Anfang der 80er Jahre und diente als Beruhigungspille für den Bürger. Ein Recht auf IS INNERHALB der Familie ist dagegen völlig absurd, weil Familienmitglieder ohnehin zahlreiche private Daten voneinander kennen, die ansonsten dem Datenschutz unterlägen. Ich denke, es ist wichtig, daß wir uns nicht die moderne Deutung aufzwingen lassen. Selbstbestimmte Vaterschaftstests sollen verboten werden, da ist jedes Argument recht, und das der IS ist ganz eindeutig vorgeschoben. Das muß immer wieder deutlich gesagt werden.

Wir haben beinah bei allen innenpolitischen Entscheidung ganz eindeutig die Tendenz hin zu weniger Datenschutz - leider; und ausgerechnet bei einer reinen Privatsache soll jetzt plötzlich Datenschutz im Vordergrund stehen? Die Inkonsequenz ist mit Händen zu greifen, und damit ist offenkundig, daß es wirklich niemandem wirklich um das IS-Recht von Kleinkindern geht.

Gruß
Wodan


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