Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: Vater eines Kuckuckskindes?

Maesi, Saturday, 21.01.2006, 12:12 (vor 6872 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Vater eines Kuckuckskindes? von Odin am 18. Januar 2006 11:22:54:

Hallo zusammen

Das Recht der Väter und Kinder soll nach dem Willen einiger Politiker und Datenschützer eingeschränkt werden. Nur die Mutter soll entscheiden dürfen, ob das Kind seinen richtigen Vater kennen darf oder nicht! Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin: "Vaterschaftstests dürfen nur mit Einwilligung aller Betroffenen durchgeführt werden. Insbesondere zum Schutz der Grundrechte der Kinder müssen heimliche Tests ausdrücklich verboten werden."

Jaja, der uebliche kafkaeske Schmus. Aus dem Grundrecht des Kindes auf 'informationelle Selbstbestimmung' wird ein 'Grundrecht des Kindes auf Unwahrheit' konstruiert; und dieses 'Recht auf Unwahrheit' soll obendrein stellvertretend fuer das Kind durch eine Person wahrgenommen werden, die selbst allenfalls ein erhebliches Interesse an ebendieser Unwahrheit hat. Einmal mehr zeigt sich, wie schnell Recht zu Ungerechtigkeit pervertiert, wenn die Rechtsethik als Grundlage des Rechts ausser Acht gelassen wird. Noch grotesker wird das ganze, wenn man beruecksichtigt, welch hohe Huerden einem Mann in den Weg gelegt werden, wenn er seine Vaterschaft anfechten will. Ausserdem muesste man sich fragen, ob eine Frau, die einen Mann ohne dessen Einverstaendnis als Vater benennt, nicht ebenfalls gegen dessen informationelles Selbstbestimmungsrecht verstoesst und analog zum 'Schlampenparagraphen' im geplanten Gendiagnostikgesetz strafrechtlich verfolgt werden muesste. Wenn das Kind ein 'Recht auf Unwahrheit' haette, muesste dies ja zwangslaeufig auch auf den Vater zutreffen, denn gemaess Artikel 3 des GG sind vor dem Gesetz alle Menschen gleich.

Im Grunde genommen waere die Loesung des Problems heutzutage ganz einfach: bei der Geburt des Kindes wird routinemaessig ein Vaterschaftstest vorgesehen. Falls ein entsprechender Test nicht stattfindet (aufgrund der Verweigerungshaltung von wem auch immer), dann wird im Personenstandsregister ganz einfach 'Vater unbekannt' eingetragen mit allen rechtlichen Konsequenzen. Dann wuerde das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes wahrscheinlich von denselben Rechtsexperten ploetzlich nicht mehr als 'Recht auf Unwahrheit' sondern als 'Recht auf Wahrheit' interpretiert, weil ansonsten naemlich der Staat als Ersatzunterhaltspflichtiger fuer das Kind einspringen muesste, weil ja kein Vater greifbar ist. Dass dabei das informationelle Selbstbestimmungsrecht (in der Form eines 'Rechts auf Unwahrheit') des Vaters ebenso selbstverstaendlich beiseitegeschoben wuerde, wie heute dasjenige des Kindes (wenn auch de facto ausschliesslich im Interesse der kindesunterschiebenden Mutter) erbittert verteidigt wird, ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

Psychologische Hinweise
1.Warum verheimlichen Frauen, dass ein andere Mann der Vater des Kindes ist?
Viele Frauen haben Angst, dass ihre Beziehung in die Brüche geht, wenn sie die Wahrheit sagen. Oft handelt es sich bei dem Kuckuckskind um einen einmaligen, ungeschützten Seitensprung oder eine kurze Affäre, die ohne eine Schwangerschaft ohne jede weitere Bedeutung geblieben wäre.

Das wird wohl haeufig so sein. Wer aber seinen Partner hintergeht, muss damit rechnen, dass die Partnerschaft in die Brueche geht, wenn der Betrug ruchbar wird. Wer nicht treu sein will, der soll auch keine auf Treue aufgebaute Beziehung eingehen. Wer es trotzdem tut, soll wenigstens die Konsequenzen seines ungetreuen Tuns tragen. Alles andere ist unehrenhaft.

Es gibt aber auch Frauen, die ihr Kind nicht ohne Vater aufwachsen lassen wollen, wenn der wirkliche Vater aus den unterschiedlichsten Gründen nicht zur Verfügung steht. Junge Frauen, die zur fraglichen Zeit mehr als einen Partner hatten, suchen sich häufig den Wunschvater aus, ohne zu überprüfen, ob dieser Wunsch auch den Tatsachen entspricht. Im Laufe der Zeit sind sie dann fest davon überzeugt, dass der von ihnen angegebene Vater auch tatsächlich der Vater ist.

Unsinn! Einen Vater kann frau sich hoechstens in Form eines Sexpartners vor dem Geschlechtsakt aussuchen. Ist die Frau erst einmal schwanger, dann ist EIN ganz bestimmter Mann der Vater; von Aussuchen des Vaters kann dann keine Rede mehr sein. Was eine solche Frau sucht ist nicht so sehr ein 'guter Vater fuer ihr Kind' sondern einen Liebespartner, der ihr (und nur ihr) in den Kram passt. Wirklich schaebig, wenn frau das Kindeswohl vorschiebt um die eigenen Ambitionen damit zu verschleiern. Und wenn eine solche 'vateraussuchende' Frau sich hernach derart gekonnt selbst beluegt, dass sie an die eigenen Luegen glaubt, dann ist sie IMHO ein Fall fuer den Psychiater.

2. Sollten Frauen immer die Wahrheit sagen oder gibt es auch Situationen in denen Schweigen besser ist?
Schweigen ist in jedem Fall die schlechteste Lösung. Durch die ständige Lüge wird die Frau so stark belastet, dass es zu körperlichen und seelischen Erkrankungen kommen kann. Darüber hinaus wirkt sich eine solche Lüge auf die ganze Familienkonstellation aus, weil jedes Familienmitglied instinktiv spürt, das etwas nicht in Ordnung ist.

Zustimmung. Der wichtigste Grund, die Wahrheit zu sagen, ist fuer mich jedoch, dass die Familie nicht auf einer Luege aufgebaut wird. Die Wahrheit zu beichten oder nicht ist fuer mich in erster Linie eine Gewissens- und Charakterfrage.

3. Müssen Kinder die Wahrheit wissen?
Unbedingt.

Zustimmung

Für ein Kind ist es nicht entscheidend, ob es der leibliche Vater ist, der sie liebt, sondern dass da überhaupt jemand ist, der sie liebt. Wichtig ist es auch, dass die Möglichkeit besteht, den leiblichen Vater kennen zu lernen, um die eigene Identität besser entwickeln zu können. Trotzdem wird das Kind immer denjenigen weiterlieben, der mit ihm lebt und sich liebevoll kümmert.

Trotzdem muss Kind und leiblichem Vater die Moeglichkeit gegeben werden, dass die beiden untereinander eine Bindung entwickeln koennen - so wie es ja das UNO-Kinderrecht vorsieht. Aus dieser Sicht reicht es eben nicht aus, dass ein Kind seinen leiblichen Vater 'kennenlernen' darf; vielmehr muss die Mutter alles unterlassen, was die Entwicklung einer Vater/Kind-Bindung stoert, sie hat sogar eine solche Entwicklung zu foerdern, weil es normalerweise dem Kindeswohl entspricht. Dieses Prinzip gilt theoretisch auch in der deutschen Rechtsprechung, man nennt das 'Bindungstoleranz' - in der Praxis wird die Bindungstoleranz von den Damen und Herren in ihren Richterroben leider nur selten beachtet.

4.Sollte ein Mann einen DNS-Vaterschaftstest ohne Wissen seiner Partnerin machen, wenn er sich seiner Vaterschaft nicht sicher ist?
Ein solches Vorgehen ist ein ebenso großer Vertrauensbruch wie die Lüge einer Frau, was die Vaterschaft angeht. Wenn Zweifel aufkommen, sollte immer mit der Partnerin darüber gesprochen werden, auch um ihr die Möglichkeit zu geben, eventuell mit der Wahrheit herauszurücken.

Die Moeglichkeit mit der Wahrheit herauszuruecken, hat eine fremdgehende Frau (bzw. natuerlich auch ein Mann) immer. Ob man das von sich aus tut oder sich erst umstaendlich alles aus der Nase ziehen laesst, ist IMHO eine Charakterfrage.

Ein gewisser Vertrauensbruch ist ein hinter dem Ruecken der Mutter stattfindender Vaterschaftstest zweifellos. Ob der aber ebenso gross ist, wie ein vertuschter folgenreicher Seitensprung, wage ich zu bezweifeln. Ein Vaterschaftstest ist ein einmaliger Vertrauensbruch. Das Unterschieben eines Kuckuckskindes ist jedoch ein permanenter, staendig wieder neu inszenierter Vertrauensbruch gegenueber dem Scheinvater, dem Kind und dem richtigen Vater. Abgesehen davon hat ein untergeschobenes Kind fuer den Scheinvater auch direkte rechtlich-finanzielle Folgen (Unterhaltsrecht, Erbrecht), waehrend ein heimlicher Vaterschaftstest hoechstens dann Konsequenzen zeitigt, wenn die Mutter dem Vater einen Kuckuck ins Nest gelegt hat; die Auswirkungen sind dann aber nicht auf den Test als solchen sondern auf die Handlung der Mutter zurueckzufuehren.

Angesichts der heutigen miesen Rechtslage sehe ich in den heimlichen Vaterschaftstests jedenfalls noch das kleinste Uebel, es sei denn der Staat wuerde ein diskretes Verfahren ermoeglichen, in dem sichergestellt waere, dass nur Berechtigte (z.B. der Vater oder das Kind) einen solchen Test anfordern koennten, das aber nicht unnoetig Staub in der (noch) intakten Familie aufgwirbeln wuerde; mit einem solchen Verfahren waeren wohl auch die datenschutzrechtlichen Bedenken ausgeraeumt. Wenn ein an seiner Vaterschaft zweifelnder Mann jedoch einen Test machen laesst, muss er auch bereit sein, bei einem negativen Befund allfaellige Konsequenzen daraus zu ziehen oder eben damit zu leben; diese Entscheidung kann ihm wirklich niemand abnehmen.

5.Welche Reaktionen ist möglich, wenn ein Mann erfährt, dass er nicht der leibliche Vater ist?
Die meisten Männer sind tief in ihrer Männlichkeit verletzt, wenn ein anderer Mann der Vater ihres Kindes ist. Sie sind gekränkt und tief verletzt darüber, dass ihre Partnerin sie hintergangen hat. Viele Männer brechen aber trotzdem nicht die Beziehung zu "ihrem" Kind ab, auch wenn die Beziehung zur Mutter manchmal darüber in die Brüche geht. Es gibt aber auch Männer, die ein gerichtliches Gutachten - ein privater DNS Test ist vor Gericht nicht zugelassen - beantragen, um rückwirkend auf Ersatz des bereits gezahlten Unterhalts zu klagen.

Wieder einmal erklaert frau der Welt, wie der Mann ist oder ihrer Meinung nach zu sein hat. Verletzte Maennlichkeit? So ein Quatsch! Nein, der Scheinvater ist verletzt, weil er permanent (u.U. jahrelang) von einer Person, die er liebt, beschissen und belogen wurde. Mit Maennlichkeit hat das ueberhaupt nichts zu tun sondern vielmehr mit Ehrlichkeit und Vertrauen - oder sind diese Begriffe den Frauen im Rahmen ihrer Weiblichkeit fremd? Stimmt womoeglich der Spruch 'Falschheit dein Name ist Weib'?

Gruss

Maesi


gesamter Thread:

 

powered by my little forum