Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Ach ja? Tatsächlich?

Rüdiger, Saturday, 21.01.2006, 23:25 (vor 6871 Tagen) @ Nicht-Rüdiger

Als Antwort auf: Ach ja? Tatsächlich? von Nicht-Rüdiger am 19. Januar 2006 01:01:

Ja, tatsächlich.

Damit meinte ich z. B. solche Dinge:

Wenn ich mich um einen Job bewerbe, soll mein Arbeitgeber in spe nicht bei der (nichtstaatlichen) Krankenversicherung anrufen können, um über mein Genprofil eine eventuelle Disposition für frühen Krebstod oder andere Krankheiten erfahren zu können. Ist zwar schon im Arztgeheimnis geregelt, aber wenn's für die AOK noch mal extra gilt, ist's auch nicht schlecht.

Mein Nachbar soll auch nicht (wie anscheinend in Schweden möglich) wissen dürfen, wie viel ich verdiene und versteuere. Gut, das läuft übers Finanzamt, aber letzten Endes landen die Infos dann bei einer Privatperson, die das, so finde ich, nichts angeht.

In der Schweiz gibt's Bücher, unseren Telefonbüchern ähnlich, wo man zu jeder Autonummer nachlesen kann, wem sie gehört. Und die werden da reichlich gekauft - offenbar damit die hinter der Gardine stehenden Nachbarn ermitteln können, wer denn da schon wieder die hübsche Nachbarin besucht ;-) ..... Fänd ich auch nicht so toll. (Und die Telekom ist ja mittlerweile privat).

Wenn ich allerdings privat irgendwann irgendwem irgendwas über mich erzählt habe, was mir dann vielleicht Jahre später, vielleicht aufgrund eines Gesinnungswandels, peinlich ist - ob und wem der das weitertratscht oder nicht, ist eine Frage von Takt oder Tratsch- und Klatschsucht oder wasweißich - justiziabel ist das wohl kaum, es sei denn, es handelt sich um gezielte, bewußte Falschinformationen.

Rüdiger


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