Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: England gab's, gibt's auch in Deutschland ?

Scipio Africanus, Thursday, 02.03.2006, 19:13 (vor 6777 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: England gab's, gibt's auch in Deutschland ? von Odin am 28. Februar 2006 18:00:47:

Hier sprichst Du tatsächlich den fundamentalen Unterschied an:
Einige meinen, sie seien Männerrechtler, und wollen doch nur den "alten Zustand" (immer vorausgesetzt, diesen hat es SO jemals gegeben) wiederherstellen. Also: Wir opfern uns wieder für Frau und Kind und verteidigen das Vaterland, wenn ihr uns dann brav bewundert und auf Händen trägt.

Es sollte hier einmal festgehalten werden, wo denn die hauptsächlichen Konfliktfelder liegen.

Die formalrechtlich garantierte Gleichberechtigung ist längst erreicht, mehr noch, denn Wehrpflicht oder Zivildienstpflicht besteht nur für Männer.
Um ( formalrechtlich ) die Gleichberechtigung zu verwirklichen, müsste lediglich die Wehr - und Zivildienstpflicht abgeschafft werden, oder sie müsste, zweite Möglichkeit, auf Frauen ausgedehnt werden.

Die Gleichberechtigungsrealität gibt - das ist offensichtlich - für Klagen aus der Sicht der Frauenbewegung wenig her. Deshalb musste im Sinne einer Interessensvertretung der Forderungsbereich ausgedehnt und die Gleichstellung propagiert werden.

Die Gleichstellungsforderungen werden nur selektiv erhoben, und zwar ausschliesslich in den Bereichen, wo mittels Quoten den Frauen ein privilegierter Zugang verschafft werden soll. Der private Bereich, insbesondere die Zuteilung des Sorgerechts, bleibt von allen Betrachtungen ausgeschlossen, ebenso schwere und schlechtbezahlte Tätigkeiten, die fast ausschliesslich von Männern ausgeführt werden.

Die Gleichstellungsideologie ( gender mainstreaming ) ist somit durch die selektive Wahrnehmung und Verwirklichung nichts weiter als ein Frauenschutz - und Frauenprivilegierungsprogramm. Obwohl es das männliche Individuum diskriminiert und das weibliche privilegiert, wird diese Ideologie auch von Männern unterstützt, und zwar vor allem von Männern, die sich selbst als politisch links ( im Sinne von fortschrittlich, progressiv, traditionelle Rollenbilder hinterfragend ) begreifen. Es ist aber wichtig zu verstehen, dass diese Haltung nichts anderes ist als die reaktionäre Transformation der männlichen Beschützer - und Versorgerrolle auf die gesellschaftspolitische Ebene. Es ist eines der grossen Missverständnisse, dass die Frauenversorger und Frauenbeschützer sich selbst als progrssiv verstehen.

Eines der wichtigsten Anliegen eines Männerrechtlers muss es sein, diese Ideologie als das blosszustellen, was sie ist, nämlich eine konservative Reaktion, der untaugliche Versuch, traditionelle Rollenverständnisse zu transformieren.

Männerrechtler sollten sich deshalb diesen Forderungen verweigern. Insbesondere sollten sich Männer weigern, Unterhalt zu zahlen, sei es für ihre Kinder, sei es für die Frau. Da die Frau de facto ein Verfügungsgewaltmonopol über die Kinder besitzt, jederzeit die Ehe auflösen und den Mann damit aus der Familie ausgrenzen kann, stehen den Pflichten keine angemessenen Rechte mehr gegenüber.

Die EHE ALS GESETZGEBERISCHES LEITBILD hat ausgedient ( kann aber trotzdem gelebt werden ), die Reste ( sprich Pflichten des Vaters ) müssen ebenso entsorgt werden wie die Rechte. Die Ehe ( der Begriff sagt es eigentlich schon ) ist eine Konzeption, die auf Dauer ausgelegt ist ( bis dass der Tod euch scheidet ). Die Realität aber widerspricht der Konzeption fundamental. Eine Rückkehr zu Ehezwang ist weder erstrebenswert noch realistisch. Es geht schlicht und einfach darum, die Ehe als GESETZGEBERISCHES Leitbild VOLLSTÄNDIG zu entsorgen.

Also, wer das verneint, der soll nicht meckern und sich weiterhin für Frau und Kind opfern, denn er erhält ja genau das, was er will.


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