Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Falsche Verführerin

Garfield, Wednesday, 03.05.2006, 18:41 (vor 6781 Tagen) @ Conny

Als Antwort auf: Re: Falsche Verführerin von Conny am 03. Mai 2006 14:59:

Hallo Conny!

"Keine Frau kennen und auch keiner den Namen weiter geben könnte genügen."

Das ist aber schon praktisch unmöglich. Du wirst immer eine Frau in der Nachbarschaft wohnen haben, die theoretisch jederzeit grundlos, vielleicht einfach nur aus Langeweile, mit dem Finger auf dich zeigen und dich wegen Vergewaltigung, sexueller Belästigung oder ähnlichem anzeigen kann.

Sicher: Das ist keinesfalls die Regel. Nur sehr wenige Frauen tun so etwas. Der wesentliche Punkt besteht darin, daß diese wenigen Frauen dies nahezu ungestraft tun können, und daß prinzipiell jeder Mann in ihrem Umfeld ihr Opfer werden kann. Und daß man diesen wenigen Frauen dies meist nicht im Voraus ansieht.

Ein anderes Beispiel:

Eine Frau zeigte ihren Nachbarn wegen Exhibitionismus an. Sie behauptete, sie wäre in ihrem Badezimmer am Fenster vorbei gegangen, hätte zufällig hinaus gesehen, und dabei hätte sich ihr dieser Nachbar durch ein Fenster in seiner Wohnung nackt gezeigt.

Es kam natürlich zur Gerichtsverhandlung, dafür gab es einen Lokaltermin und dabei stellte sich heraus, daß das Fenster im Badezimmer der Frau so hoch über dem Boden war, daß sie bei ihrer Körpergröße nie und nimmer zufällig im Vorbeigehen hindurch gesehen haben konnte. Es war nur möglich, in die Nachbarwohnung zu sehen, wenn man sich auf den Rand der Badewanne stellte. Sie mußte also ganz bewußt hinausgesehen haben, um zu spannen.

Wie kommt so eine Frau nun dazu, ihren Nachbarn erst zu bespannen und ihn dann wegen Exhibitionismus anzuzeigen? Ich vermute, er hat sie bemerkt, sie hat das mitbekommen und wollte vermeiden, daß er das überall herumerzählt. Das meinte sie wohl am besten tun zu können, indem sie ihn anzeigte, damit es so aussieht, als hätte sie nur zufällig hinausgesehen und keinesfalls gespannt. Sie hatte also kein Poblem damit, ihren Nachbarn für ihr eigenes Fehlverhalten büßen zu lassen. In diesem Fall ist es für den Mann glimpflich ausgegangen, weil dieses Fenster eben zufällig so hoch war. Wäre es in normaler Höhe gewesen oder hätte die Frau beispielsweise vorher gesagt, daß sie zum Fensterputzen auf die Badewanne gestiegen wäre, dann wäre ihre Aussage auch nach dem Lokaltermin glaubwürdig geblieben, und der Nachbar wäre sehr wahrscheinlich verurteilt worden.

Es reicht somit schon völlig aus, wenn du mal vergißt, eine Rollade herunter zu ziehen, nackt durch deine Wohnung gehst und dabei zufällig eine Frau dabei erwischt, wie sie dich dabei beobachtet... Aber wehe, du beobachtest umgekehrt eine Frau in ihrer Wohnung - dann kannst du dich aber auf was gefaßt machen, egal, ob sie dabei nackt war oder nicht...

Dieser Wahnsinn kann einen heutzutage überall treffen. Man kann sich nicht 100%ig davor schützen.

Freundliche Grüße
von Garfield



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