Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: StGB § 183

Conny, Thursday, 04.05.2006, 01:42 (vor 6781 Tagen) @ Andreas (d.a.)

Als Antwort auf: Re: StGB § 183 von Andreas (d.a.) am 03. Mai 2006 20:10:

Hallo Andreas,

Hatte schon jemand versucht. Dazu ein interessanter, bereits aber etwas älterer Beschluss:
http://lexetius.com/1999,1245

Das ist ja eine Verfassungsbeschwerde und keine Pedition.

Gut finde ich den Punkt 4: "Art. 3 Abs. 2 und 3 GG ist auf diese Bestimmung des Sexualstrafrechts nicht anwendbar (vgl. BVerfGE 6, 389 [423 f.])."

Hat die Frau mehr Rechte ihre Sexualität auszuleben als der Mann oder sitzen in den Köpfen der Verfassungsrichter noch modrige Vorstellungen aus längst vergangenen Tagen, wonach die Frau die keusche ist? Oder sind das Spanner und wollten sich ihr Hobby nicht versauen?

Eine Pedition ist dann nicht mehr drin, wenn schon jemand eine Verfassungsbeschwerde machte? Dieser § ist eh ein totales Flickwerk, an dem man sieht, daß da jemand dran saß, der stinkfaul war.

Ich habe ja zu diesem § auf schon einiges gesehen. Nude in Public ... den Frauen passiert so gut wie nichts, wenn die nackt durch eine Fußgängerzone gehen und die Polizei gerufen wird. Der Polizist bittet sie, sich anzuziehen und das war es. Dieser Nacktläufer (aus Freiburg?) hatte damit auch schon seine Erfahrungen.

Freundliche Grüße
Conny


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