Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Falsche Verführerin

Scipio Africanus, Wednesday, 03.05.2006, 21:37 (vor 6781 Tagen) @ Garfield

Als Antwort auf: Re: Falsche Verführerin von Garfield am 03. Mai 2006 18:19:14:

Interessant ist dann aber der Absatz 4: "Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung ... bestraft wird."
Vielleicht war diese Formulierung damit gemeint, daß das Gesetz nun geschlechtsneutral wäre. Aber wie kann eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung bestraft werden, wenn laut Absatz 1 nur ein Mann strafrechtlich gesehen ein Exhibitionist sein kann?

Freundliche Grüße
von Garfield

Hallo Garfield,

wenn der Straftatbestand "Exhibitionismus" für Frauen ebenso gelten und vor allem auch angewendet würde, dann sässe die Hälfte aller Frauen im Knast.

Eigentlich ist "Exhibitionismus" das Bedürfnis, den eigenen Körper zur Schau zu stellen. Die Beachtung und Aufmerksamkeit des Betrachters ist die Bestätigung, die als befriedigend empfunden wird.

SOWAS gibts bei Frauen natürlich nicht ;)


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