Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Falsche Verführerin

Paul, Thursday, 04.05.2006, 01:20 (vor 6781 Tagen) @ Garfield

Als Antwort auf: Re: Falsche Verführerin von Garfield am 03. Mai 2006 15:41:07:

Eine Frau zeigte ihren Nachbarn wegen Exhibitionismus an. Sie behauptete, sie wäre in ihrem Badezimmer am Fenster vorbei gegangen, hätte zufällig hinaus gesehen, und dabei hätte sich ihr dieser Nachbar durch ein Fenster in seiner Wohnung nackt gezeigt.
Es kam natürlich zur Gerichtsverhandlung, dafür gab es einen Lokaltermin und dabei stellte sich heraus, daß das Fenster im Badezimmer der Frau so hoch über dem Boden war, daß sie bei ihrer Körpergröße nie und nimmer zufällig im Vorbeigehen hindurch gesehen haben konnte. Es war nur möglich, in die Nachbarwohnung zu sehen, wenn man sich auf den Rand der Badewanne stellte. Sie mußte also ganz bewußt hinausgesehen haben, um zu spannen.

Also, genau dieses Beispiel ist wohl eher eine urbane Legende. Das ganze gibt es nämlich auch in Form eines Witzes (mit einer alten Dame als "Opfer"). Rechtlich ist es meines Wissens übrigens so, daß Du in deinen eigenen vier Wänden (inkl. Balkon / Terrasse / Garten) nackt rumturnen darfst solange Du willst. Auch zum Zuziehen der Gardinen oder des Rollos kann Dich niemand zwingen. Es soll auch Leute geben, die haben sowas gar nicht, teilweise aus gestalterischen Gründen.

Gruss,
Paul


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