Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Falsche Verführerin

Garfield, Thursday, 04.05.2006, 13:00 (vor 6781 Tagen) @ Paul

Als Antwort auf: Re: Falsche Verführerin von Paul am 03. Mai 2006 22:20:

Hallo Paul!

"Rechtlich ist es meines Wissens übrigens so, daß Du in deinen eigenen vier Wänden (inkl. Balkon / Terrasse / Garten) nackt rumturnen darfst solange Du willst. Auch zum Zuziehen der Gardinen oder des Rollos kann Dich niemand zwingen."

Nicht ganz. Es hängt z.B. davon ab, ob man(n) dabei eine Erektion hat oder nicht. Und auch davon, ob man sich eindeutig mit Absicht nackt am Fenster zeigt. Soweit ich den von mir geschilderten Fall damals verstanden habe, hatte der Nachbar dieser Frau tatsächlich exhibitionistische Neigungen. Ihm ist wohl aufgefallen, daß sie ihn beobachtet, und er hat wohl dann auch entsprechende Handlungen an sich vorgenommen. Sie fand das offenbar so lange interessant, bis ihr auffiel, daß er sie sehr wohl am Fenster bemerkt hat. Dann erst wurde ihr das peinlich, und sie beschloß, den Mann anzuzeigen.

Mag sein, daß es eine Legende ist - es könnte aber tatsächlich genauso ablaufen, und oft wird das dann zu einer Verurteilung des Mannes führen. Ein Mann kann ja auch ganz ohne exhibitionistische Neigungen durchaus mal vergessen, seine Rollade zu schließen, er kann dann auch ganz ohne exhibitonistische Neigungen mal nackt in seiner Wohnung herumlaufen, und auch nicht exhibitionistisch veranlagte Männer bekommen ab und zu mal eine Erektion. Wenn dann noch zufällig irgendeine beliebige Frau ins Fenster sieht und Anzeige erstattet, wird dem zumindest von der Polizei nachgegangen werden, und üblicherweise wird es auch eine Gerichtsverhandlung geben. Wie soll der Mann dann beweisen, daß er sich dieser Frau nicht absichtlich gezeigt hat? Und selbst, wenn es keine Anzeige gibt, kann das durchaus später negativ nachwirken.

Vielleicht erinnert sich der eine oder andere hier noch an die Entführung von Tom und Sonja in Stolberg im Rheinland vor einigen Jahren. Da hatten doch zwei irre Psychopathen diese beiden Kinder entführt. Der Junge wurde gleich zu Anfang umgebracht, mit dem Mädchen veranstalteten sie perverse Spielchen, bevor sie sie auch umbrachten. Als sie dann gefaßt waren, kam auch zur Sprache, daß einer der beiden sich vorher schon Kindern nackt am Fenster gezeigt hat.

In diesem Fall war das ja nun nicht weiter problematisch, weil der Typ ja offensichtlich wirklich ein geisteskranker Irrer ist. Aber man stelle sich mal vor, daß ein Mann fälschlicherweise eines Sexualdelikts beschuldigt wird. Zufällig hatte er vorher irgendwann mal vergessen, seine Rollade herunter zu ziehen und eine Nachbarin hat ihn dann nackt in seiner Wohnung gesehen. Sie hat zwar keine Anzeige erstattet, aber nun hört sie von dieser Anschuldigung, und so geht sie schleunigst zur Polizei und sagt dort aus, daß ihr dieser Mann ja schon immer verdächtig vorgekommen ist. Er hätte sich ihr schon mal nackt am Fenster gezeigt, ihr wäre auch schon aufgefallen, daß er ihr und auch anderen Frauen immer verdächtig lange hinterher starrt... Das wird dann so zu Protokoll genommen, vor Gericht gegen ihn verwendet, und schon sinken seine Chancen auf einen Freispruch deutlich...

Sicher ist das jetzt nur von mir konstruiert - aber es ist möglich! Dazu kommt noch, daß Personen, die wegen exhibitionistischen Handlungen angeklagt werden, heute üblicherweise auch routinemäßig in die DNA-Datenbank aufgenommen werden. Wer weiß, wo die dafür erfaßten Daten und die dazu nötigen Proben dann noch hinkommen...

Freundliche Grüße
von Garfield


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