Der Umgang mit Kuckuckskinder bzw. Scheinvaterschaften
Der Umgang mit Kuckuckskinder bzw. Scheinvaterschaften
Experten schätzen die Zahl der so genannten "Kuckuckskinder" auf 5 bis 15 Prozent aller Geburten. Wenn man lediglich von einem 5-Prozent-Anteil ausgeht, errechnen sich bei rund 700.000 Geburten im Jahr 2004 (statistisches Jahrbuch 2006) 35.000 Straftaten gemäß § 169 StGB: Personenstandsfälschung sowie eine immer noch signifikante Zahl Straftaten gemäß § 263 StGB: Betrug, falls sich die Mutter bewusst einen Nichtvater als Unterhaltspflichtigen heraussucht. Die Verschleierung einer derart hohen Zahl von Straftaten kann für einen Rechtsstaat nicht hinnehmbar sein.[1]
Während diese Straftaten deutscher Mütter, die damit in betrügerischer Weise Männern Unterhaltszahlungen abpressen, die Politik nicht kümmern, interessiert es die Behörden, wenn eben diese Mütter (sehr geschäftstüchtig) mit fingierten Vaterschaften Zuwanderern eine Aufenthaltsgenehmigung verschaffen. Die Berliner Morgenpost berichtet: "Wer als Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung braucht, hat in Berlin gute Chancen, wenn er eine alleinerziehende Frau kennt. Lässt diese ihn als Vater eintragen, ist ihm die Genehmigung so gut wie sicher. Denn für die Überprüfung der Vaterschaft sind die Bezirke zuständig. Und wer umzieht bringt die Ämter oft ausreichend durcheinander, um seine Ruhe zu haben." [2] Doch damit nicht genug. "Bezirksstadtrat Falko Liecke (CDU) hat hochgerechnet, dass berlinweit pro Monat 40 neue Fälle hinzukommen, in denen Ausländer die Kinder deutscher Frauen anerkennen. Damit erlangen sie eine Aufenthaltsgenehmigung und Sozialleistungen. Berlin entstehe ein Schaden in Millionenhöhe." Darum fordert der Bezirk Neukölln die Ermittlung von Scheinvaterschaften, weil dies die Sozialkassen in Berlin mehrere Millionen Euro im Jahr kosten.[3]
Wenn der Staatssäckel betroffen ist, wird das Problem von der Politik wahrgenommen und es wird über Abhilfe nachgesonnen. Wenn aber männliche Privatpersonen für Kuckuckskinder zahlen müssen, interessiert das niemanden.
Ein Lösungsansatz wäre, den § 1592 über die Vaterschaft so zu formulieren: "Vater eines Kindes ist der Mann, der es gezeugt hat." Die Angelegenheit wäre einfach und klar. Es könnte einfach festgestellt werden, welcher deutsche Mann nicht für ein Kuckuckskind zahlen muss und welche Zuwanderer zu Unrecht eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen hat. Der Nachteil dieser Regelung ist, dass den Müttern Macht über ihre Kinder genommen würde.
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[1] MANNdat e.V.: Anmerkungen zur geplanten Neuregelung der Vaterschaftstests 16 Argumente für einen obligatorischen Abstammungstest
[2] Behördenmissstand: Wie Zuwanderer oft problemlos in Berlin bleiben können, Berliner Morgenpost am 17. Juli 2008
[3] Sozialleistungen: Scheinvaterschaften kosten Berlin Millionen, Berliner Morgenpost am 1. März 2010
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02.03.2010, 04:34
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- Wer das Kind und die Mutter versorgt, ist egal - Mus Lim, 03.03.2010, 01:37
- Willkürliche Vaterschaft - Rainer, 02.03.2010, 22:37
- § 1592 BGB - Mus Lim, 03.03.2010, 01:20
- sollte zwangsweise einen Vaterschaftstest - Steuerzahler, 02.03.2010, 20:15
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