Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Der Umgang mit Kuckuckskinder bzw. Scheinvaterschaften

Lex, Tuesday, 02.03.2010, 17:20 (vor 5382 Tagen) @ Mus Lim

Ein Lösungsansatz wäre, den § 1592 über die Vaterschaft so zu formulieren:
"Vater eines Kindes ist der Mann, der es gezeugt hat."

Ein Skandal wenn ich mir den Original-Paragraphen angucke.
Vater und Mutter sind die Personen die das Kind zusammen gezeugt haben - und das ist ganz einfach Realität. Ein Gesetz so fern von Verstand und Realität..

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§ 1592 Vaterschaft
Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.
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§ 1591 Mutterschaft
Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.
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Abgesehen davon, dass §1592 die Realität verfehlt und eine Vaterschaft so komplex wie nur irgend möglich ausdrückt finde ich das absolut nicht gleichberechtigt.

Ich zeuge ein Kind - dann bin ich aber noch nicht Vater - oder eben doch wenn ich zu der Zeit mit der Mutter verheiratet war - aber wiederrum nur, wenn ich auch zur Zeit der Geburt noch mit ihr verheiratet war - sonst nicht - es sei denn....ach ne, ich geb auf. ;)

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Interpunktion und Orthographie dieser Nachricht ist frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.


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