Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Der Umgang mit Kuckuckskinder bzw. Scheinvaterschaften

Rainer ⌂, Tuesday, 02.03.2010, 09:53 (vor 5382 Tagen) @ Mus Lim

(statistisches Jahrbuch 2006) 35.000 Straftaten gemäß § 169 StGB:
Personenstandsfälschung sowie eine immer noch signifikante Zahl Straftaten
gemäß § 263 StGB: Betrug, falls sich die Mutter bewusst einen Nichtvater
als Unterhaltspflichtigen heraussucht.

Wenn mehrere Männer in Frage kommen und die Frau unterlässt es dies aufzuklären, dann ist es ebenfalls Betrug. Bei einem Kuckuckskind liegt also immer Betrug vor. Im § 263 StGB heißt es: "durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt". Die Frau unterdrückt die Tatsache das mehrere Männer in Frage kommen.

Der Nachteil dieser Regelung ist, dass den Müttern Macht über ihre Kinder
genommen würde.

Ich würde eher sagen den Frauen würde durch einen obligatorischen Vaterschaftstest die Macht über die Männer genommen (Und erst in der Folge auch die Macht über die Kinder).

Rainer

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