Der Umgang mit Kuckuckskinder bzw. Scheinvaterschaften
Abgesehen davon, dass §1592 die Realität verfehlt und eine Vaterschaft so
komplex wie nur irgend möglich ausdrückt finde ich das absolut nicht
gleichberechtigt.Ich zeuge ein Kind - dann bin ich aber noch nicht Vater - oder eben doch
wenn ich zu der Zeit mit der Mutter verheiratet war - aber wiederrum nur,
wenn ich auch zur Zeit der Geburt noch mit ihr verheiratet war - sonst
nicht - es sei denn....ach ne, ich geb auf. ;)
Dieses Gesetz dient allein dem Interesse der Frau sowie (dem vermeintlichen und vorgeschobenen) des Kindes "versorgt" zu sein, wer dies letzten endes leistet, spielt keine Rolle. Auch ist es Ausdruck davon wie leicht ein Vater im Auge der Gesellschaft oder zumindest der herrschenden zu ersetzen ist.
Man sieht es ja auch schon daran, wie einfach du Vater wirst, und wie schwer es dir das Gesetz macht die Vaterschaft wieder loszuwerden. Bist du unverheiratet so kannst du die Vaterschaft einfach so anerkennen. Willst du die Vaterschaft jedoch wieder ablegen, zum Beispiel weil du gar nicht der leibliche Vater bist, entgegen den beteuerungen der Kindesmutter, musst du auf einmal mit Beweisen kommen.
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Mus Lim,
02.03.2010, 04:34
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Rainer,
02.03.2010, 09:53
- Der Umgang mit Kuckuckskinder bzw. Scheinvaterschaften - Puffbesucher, 02.03.2010, 10:19
- Machtreihenfolge - Mus Lim, 03.03.2010, 01:02
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Lex,
02.03.2010, 17:20
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Timothy,
02.03.2010, 17:39
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- Wer das Kind und die Mutter versorgt, ist egal - Mus Lim, 03.03.2010, 01:37
- Willkürliche Vaterschaft - Rainer, 02.03.2010, 22:37
- § 1592 BGB - Mus Lim, 03.03.2010, 01:20
- sollte zwangsweise einen Vaterschaftstest - Steuerzahler, 02.03.2010, 20:15
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Rainer,
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