Wer das Kind und die Mutter versorgt, ist egal
Mir tun all die Männer leid, die vor Gerichten kämpfen in Erwartung dort "ihr Recht" zu bekommen. Sie haben alle nicht das geltende Recht verstanden, zu allererst sollten sie mal buchstabieren lernen, was Art. 6 Abs. 4 GG besagt.
Gelesen? Aha!!
Die Mutter hat Anrecht auf Schutz und Fürsorge (= Unterhalt).
Auf der anderen Seite hatten Männer (zum Ausgleich) gewisse Rechte als Haushaltsvorstand.
Die Pflichten der Frauen gegenüber Männern wurde gestrichen und die Rechte der Frauen beibehalten und ausgebaut.
Das ist das geltende Recht, was Männer offenbar immer noch nicht wahrhaben wollen, sonst würden sie nicht massenhaft sinnlos Geld bei Familienrechtsstreitigkeiten verbrennen. Der Richter erklärt es ihnen dann noch mal gebührenpflichtig, dass sie als Mann keine Rechte und nur Pflichten haben. Aber auch das verstehen die wenigsten Männer, weil sie das Richtersprech nicht verstehen.
Man sieht es ja auch schon daran, wie einfach du Vater wirst, und wie
schwer es dir das Gesetz macht die Vaterschaft wieder loszuwerden. Bist du
unverheiratet so kannst du die Vaterschaft einfach so anerkennen. Willst du
die Vaterschaft jedoch wieder ablegen, zum Beispiel weil du gar nicht der
leibliche Vater bist, entgegen den beteuerungen der Kindesmutter, musst
du auf einmal mit Beweisen kommen.
Die Katholiken jubeln "Habemus Papam!" und der Staat jubelt "Wir haben einen Zahler!"
Alles andere zählt nicht, wer das nicht versteht, hat die "Religion" dieser Gesellschaft nicht begriffen.
Wer also als Mann glaubt, bei der Vaterschaft ginge es um persönlichen Bindungen ist sehr naiv. Wer die Vaterschaft anerkennt, "schenkt" Mutter und Staat einen Zahler. Wer das wieder rückgängig machen will, ist ein Spielverderber. Warum will der denn nun auf einmal nicht mehr zahlen?
Das ist nicht vorgesehen, ist es doch nach "Religion" dieses gesellschaftlichen Systems das "höchste Ziel" des Mannes entweder in Stalingrad zu verbluten oder Zahlesel in der Heimat zu sein ...
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02.03.2010, 04:34
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