Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Da sieht man, wie weit wir von einem Rechtsstaat entfernt sind

mee, Sunday, 11.07.2010, 17:06 (vor 5039 Tagen) @ Wetterfrosch

Es geht in diesem Fall auch um Glaubwürdigkeit. Und besonders glaubwürdig
sind Narzissten nun einmal nicht. Ganz und gar nicht.

Es sollte gemäß rechtsstaatlicher Grundprinzipien eines fairen Prozesses nur darum gehen, wie Glaubwürdig belastendes Material ist. Ein Angeklagter sollte lügen dürfen wie gedruckt - ohne dass dies belastend bewertet werden dürfte.

Du kannst dich trösten, die "hochgebildeten" Richter am LG Mannheim haben offenbar exakt dieselbe Auffassung wie du (vgl. die Begründung dafür, warum Kachelmann in Haft bleiben muss) Was das Verfassungsgericht zwar untersagt hat, aber das schert ja offenbar keinen Deutschen Strafrichter, da das Verfassungsgericht ohnehin nicht willens ist sich ernsthaft mit dem BGH anzulegen. Der BGH als oberste Instanz muss seine Entsceidungen gar nicht erst begründen, sodass eine Überprüfung durch das Verfassungsgericht meist gar nicht erst möglich ist.

Das hat bei uns eine lange Geschichte, der BGH hat sich schon in den 1950ern dem Verfassungsgericht offen widersetzt (als es um die Weiterbesoldung von GeStapo-Beamten ging) Die Politik war schon damals nicht willens einzuschreiten.


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