Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Danke für die Links - Bezeichnend

mee, Monday, 12.07.2010, 01:29 (vor 5039 Tagen) @ Gobelin


Manchen ist sie offenbar eher noch zu vorsichtig:

http://www.beschwerdezentrum.org/_aktuell/2002kw21.htm

http://www.justizirrtum.info/forum/posts/4274.html

Verständlich: Eine Klage hat man schnell am Hals wenn man seine Behauptungen nicht beweisen kann. Und es ist von vornherein ausgeschlossen, einem Deutschen Richter eine Rechtsbeugung nachzuweisen - allenfalls bei einem Einzelrichter ist dies nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

Es gilt das Beratungsgeheimnis, und da ist es stets theorethisch möglich dass das Individuum Richter gegen das rechtsbeugende Urteil gestimmt hat. Rechtsbeugung können nur Individuen begehen, also kann es ohne Verletzung des Beratungsgeheimnisses keinen bestimmbaren Rechtsbeuger geben. Das ist höchstrichterliche Rechtssprechung in Deutschland.

Aber sie spricht nur Tacheles, wenn sie sich ihrer Sache sicher ist:

http://www.justizirrtum.info/forum/posts/4252.html

Der NRB hat leider seine Presseerklärung entfernt.

Den beteiligten Richtern des Landgerichts Osnabrück wirft die Autorin vor,„dass sie Tatsachen aus der Hauptverhandlung gegen M., die gegen eine Verurteilung sprachen, in der Urteilsbegründung verschwiegen oder auf den Kopf stellten. Durch diese Rechtsbeugung verhinderten sie die Aufhebung des Urteils durch den Bundesgerichtshof“.

Auch wir sind betroffen über den langen Leidensweg des Beschuldigten, der mit der Strafanzeige durch seine minderjährige Nichte im März 1995 begann und in die mehrjährige, zu Unrecht erlittene Haft mündete, und haben Verständnis für jede sachliche Urteilskritik.

Der Vorwurf der Rechtsbeugung jedoch ist nicht nur abwegig, sondern lässt auch den gehörigen Respekt vor der Unabhängigkeit der dritten Gewalt vermissen. Der Straftatbestand der Rechtsbeugung (§ 339 des Strafgesetzbuchs) setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH NJW 1997, 1455 m. w. N.) einen elementaren Verstoß gegen die Rechtspflege voraus. Rechtsbeugung begeht daher nur ein Richter, der sich bewusst in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt. Der Vorwurf der Rechtsbeugung ist hier deshalb völlig haltlos.

Das nennt man den "Falschen Film"-Effekt. Nicht nur von Bossi in "halbgötter in Schwarz" eindrücklich beschrieben, fast jeder Strafverteidiger hat sowas schon erlebt. Man nennt das auch "Dichtschreiben".

Jeder weiß es, keiner darf es aussprechen: Respekt verdient man sich gerade nicht, wenn man demokratisch legitime öffentliche Kritik an der Dritten Gewalt mit "Fehlendem Respekt" unter dem Deckel hält. Wenn systembedingt eine Verifizierung oder Falsifizierung der Rechtsmäßigkeit eines Verhaltens grundsätzlich nicht möglich ist, dann ist Respekt für dieses Verhalten ein unhinterfragbares Dogma, und solche Dogmen gelten bekanntlich sonst nur bei religiösen Menschen für Götter.

Deutsche Richter begehen grundsätzlich keine Rechtsbeugung, Basta!


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