Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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selbstgemeinte Ernennungsinteressantschaft

Sachse, Monday, 18.04.2011, 13:21 (vor 4972 Tagen) @ DvB

Wer sich Interessengemeinschaft nennt, sollte auch die Interessen auf einem irgendwo liegendem, kleinem gemeinsamen Level bündeln.

Wer den Namen nutzt,der selbstverständlich durch das Vorbild der IGAF nicht ganz so frei ist, sollte sich schon etwas an das dortige Erfolgsrezept halten.

Wer für "wir Antifeministen" die Stimmer erhebt, sollte außer seine eigenen Ideen auch die Anderer Antifeministen einfließen lassen. Damit meine ich ausdrücklich nicht meine, aber so etwas wie Scheidungsquote 10% und Familienoberhaupt als Festlegung wurde ja schon hier versucht zu diskutieren, erfolglos, alles abgeprallt von den selbsternannten "Vertretern aller Antifeministen".

Natürlich kann der Nächste jetzt eine "Deutsche Zentrale des Antifeminismus" (DZdA) etablieren und schädlich, ob gewollt oder aus Ungeschicklichkeit sei egal, gegen die Durchsetzung des eigentlichen Zieles agieren.

Fazit: selbst wenn ich das niedrigste gemeinsame Interesse zugrunde lege: ich sehe mein Interesse, den Feminismus, die Höherstellung des weiblichen über den Mann, zu bekämpfen, nicht vertreten.

Übrigens, auch die bei der IGAFD verankerte "Gleichberechtigung" gehört nicht zum Grundverständnis aller Antifeministen, gehört somit nicht in die Grundzielsetzung einer "Interessengemeinschaft"


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