Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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GewSchG

Flint ⌂, Thursday, 19.01.2012, 07:58 (vor 4695 Tagen) @ Sigmundus Alkus

Männern Vorteile bringen kann. Wir alle kennen die Studien, nach denen
Männer mindestens genauso oft Opfer häuslicher Gewalt durch Frauen werden
wie umgekehrt. Für Männer gibt es auch kein engmaschiges Netz von
Ersatzunterkünften, wohin diese bei Gewalt ihrer Partnerin fliehen können.

Ich bin trotz egal wievieler Studien, daß Weiber mindestens genauso gewalttätig wie Männer sind (ich glaube daß dies zutrifft), weiterhin derselben Meinung wie immer, nämlich, daß wir keine Schutzhäuser für Männer brauchen. Die haben das selbst zu lösen! Wo sind wir denn hier? Ich empfinde es als peinlich, wenn ein Mann die Polizei rufen können soll um sich vor seinem aggressiven Weib schützen zu lassen. Wenn es einen kleinen Prozentsatz von Männer gibt, die diese Hilfe benötigen, sollen sie von mir aus die Polizie zu hilfe rufen oder weglaufen und irgendwo Schutz suchen. Auf normale Männer trifft das aber meiner Einschätzung nach nicht zu. Ich schätze, daß weit über 90 % (wahrscheinlich 98%) ihrer Frau Herr werden wenn sie körperlich angegriffen werden sollten.

Eigentlich müsste die Wohnungsüberlassung nach dem GewSchG also gerade
von Männern beantragt werden. Wird sie aber nicht. Warum?

Schon diese "nach dem GewSchG müßte" gefällt mir nicht. Deshalb bin ich für die ersatzlose Abschaffung des GewSchG. Denn wenn es das GewSchG nicht mehr gäbe, müßte man wegen ihm auch nicht... Und dann müßte man wegen ihm auch keine unnatürlichen Verhaltensweisen reklamieren.

1. Die einseitige öffentliche Diskussion suggeriert, dass nur Frauen
geschützt werden.
2. Männer werden als Weicheier abgestempelt, wenn sie Hilfe gegen
gewalttätige Frauen suchen.
3. Frauen werden von Polizei und Gerichten bevorzugt.
An allen diesen Bedingungen würde sich durch eine Abschaffung des
Gesetzes nichts ändern. Frauen werden dann andere Mittel und Wege finden,
Männer aus der Wohnung zu verdrängen oder anderweitig zu schädigen,

Wie war es denn vor der Einführung des GewSchG? Da war es doch sicher besser.

solange sie es nur sanktionslos tun können- und das ist im Augenblick der
Fall. Wer die Abschaffung des GewSchG fordert, muss deshalb die Frage
beantworten, wie sich Opfer weiblicher Gewalt gegen diese schützen sollen,
insbesondere vor dem Hintergrund der o. g. Bedingungen.

Die Bedingungen haben sich wegen dem Staatsfeminismus verändert. Der Staatsfeminismus muß überwunden werden, dann können Weiber auch nicht mehr sanktionslos kriminell werden. Ich denke, das ist der richtige Ansatz.
Ich habe immer wieder gesehen, daß die Einführung eines falschen Gesetzes einen ganzen Rattenschwanz von korrigierenden bzw. korrigieren-sollenden Gesetzen nach sich ziehen. Sie sind aber nicht in der Lage die Situation zu reparieren. Es entstehen nur weiter komplexe Falschheiten (die dann wieder korrigiert werden müssen usw. usf.). Die Lösung ist die Abschaffung des zugrundeliegenden falschen Gesetzes. Damit verschwinden dann auch alle nachfolgenden falschen Korrekturen.

Was den Missbrauch des Gesetzes angeht, gibt es allerdings eine Reihe
erheblicher Defizite, die bereits im Gesetz angelegt sind, wie z. B.:

...

Danke für die sorgfältige Auflistung der Defizite des GewSchG. Diese Auflistung bestärkt mich in meiner Haltung, für die komplette und ersatzlose Abschaffung des GewSchG zu sein. Denn man sieht ja, wie komplex die Probleme durch das GewSchG erst geworden sind...

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