Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die BRD im Verfolgungswahn (Allgemein)

Rainer ⌂, Saturday, 11.08.2012, 13:52 (vor 4427 Tagen) @ Rainer

Radiosender entläßt Moderatorin wegen Auschwitz-Zitat

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Handyside-Urteil vom 07.12.1976 zu Artikel 10 Abs. 1 EMRK (Artikel 10 Abs.1 – Meinungsfreiheit - der Europäischen Menschenrechtskommission) zum Thema "Meinungsfreiheit in einer Demokratie" folgendes ausgeführt:

"Seine Kontrollfunktion gebietet dem Gerichtshof, den Grundsätzen, die einer demokratischen Gesellschaft eigen sind, größte Aufmerksamkeit zu schenken. Das Recht der freien Meinungsäußerung stellt einen Grundpfeiler einer solchen Gesellschaft dar, eine der Grundvoraussetzungen für ihren Fortschritt und für die Entfaltung eines jeden einzelnen. Vorbehaltlich der Bestimmung des Artikels 10 Abs. 2 gilt dieses Recht nicht nur für die günstig aufgenommenen oder als unschädlich oder unwichtig angesehenen Informationen oder Gedanken sondern auch für die, welche den Staat oder irgendeinen Bevölkerungsteil verletzen, schockieren oder beunruhigen. So wollen es Pluralismus, Toleranz und Aufgeschlossenheit, ohne die es eine demokratische Gesellschaft nicht gibt. Daraus folgt insbesondere, dass jede Formvorschrift, Bedingung, Einschränkung oder Strafandrohung in angemessenes Verhältnis zum verfolgten berechtigten Ziel stehen muss".

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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