Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Sämtliche Medien bestrafen, die über Drygalla bösartig berichtet haben (Allgemein)

Christine ⌂, Monday, 13.08.2012, 12:34 (vor 4484 Tagen) @ DvB

Vor allen Dingen der §241a StGB gibt das her.

Diese Paragraphen kannte ich bisher noch nicht, daher mein Dank an Dich. In diesem Fall kann aber vermutlich nur Frau Drygalla selbst Anzeige erstatten. Wird sie sich das antun unter der Prämisse, dann noch mehr im Rampenlicht zu stehen? Ich vermute nein, nicht umsonst ist sie nach Bekanntgabe sofort nach Hause gefahren.

In diesem Fall ist mir insbesondere ein Welt-Artikel in Erinnerung.

Ruderin Drygalla selbst in rechte Szene verstrickt

Ruderin Nadja Drygalla reiste von Olympia ab, weil ihr Lebensgefährte der Neonazi-Szene angehört. Sie selbst gab an, keine Sympathien für rechtes Gedankengut zu haben. Ist das wirklich wahr?

http://www.welt.de/sport/olympia/article108480866/Ruderin-Drygalla-selbst-in-rechte-Szene-verstrickt.html

Die Überschrift ist keine Frage, sondern eine Feststellung.

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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