Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Text von Friesen

Tigresa, Berlin, Sunday, 02.11.2008, 20:33 (vor 5808 Tagen) @ Conny

Es wäre vielleicht ein Anfang, Gesetze abzuschaffen, die es einem

Partner

ermöglichen, nach einer Scheidung weiterhin vom anderen Partner

Unterhalt

zu beziehen. (Ich rede natürlich nicht vom Kindesunterhalt!)


Und gerade über den Kindesunterhalt gehört auch geredet. Es muß nicht eine
Frau ein Kind Pflegen und Erziehen - auch ohne Abtreibung nicht. Es ist
ganz allein der Wille einer Frau, ein Kind zu Pflegen und zu Erziehen und
dabei vielleicht auch noch den Vater auszuklammern. Da ist meiner Meinung
nach eben auch der Unterhalt ans Kind in Frage zu stellen. Außerdem werden
genau in diesem Fall die kosten privatisiert und die Gewinne sozialisiert.

Die Geisel Kind gehört dabei eben auch von den Fängen der Frau befreit und
das geht nur, wenn man die Frau entwaffnet.

Okay, das habe ich jetzt nicht so ganz verstanden.

Irendwo muß das Kind nach einer Scheidung leben. Dies sollte natürlich geschlechterunabhängig sein, also gern auch beim Vater. Dennoch müssen doch beide Elternteile finanziell für das Kind aufkommen, oder nicht?

Bitte um Erklärung

Tigresa


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