Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Nein! Da hilft nur, ein solches Gesetz ggf. konsequent...

Nihilator ⌂, Bayern, Monday, 03.07.2006, 20:07 (vor 6928 Tagen) @ Swen

... zu mißachten!

1. heimlichen Test machen (aber heimlich ;-) ) und Ergebnis vernichten.
2. im Falle des Eintritts der Unterhaltspflicht (und bei negativem Ergebnis natürlich) Zahlungen verweigern
3. warten, bis Gericht Vaterschaftsfeststellung anordnet, deren Ergebnis ja schon bekannt ist.

Das Recht auf Kenntnis der Abstammungsverhältnisse ist ein Menschenrecht und als solches unveräußerlich! Keine Regierung hat das Recht, es einzuschränken, auch nicht die der Weiberrepublik Deutschland.
Mal sehen, was der EGMR meint, wenn es zu so einem Gesetz kommen sollte.

Sollten diese Äußerungen der Wisenschaftler Wegbereiter für einen erneuten Anlauf von Würgitte Zynies sein? Oder eine Art Testballon? Scheint fast so, aufgegeben hat die nicht.
Es hat sich seinerzeit aber auch gezeigt, daß bei diesem Thema das Unrechtsbewußtsein in der Bevölkerung (auch bei Frauen!) klar ausgeprägt ist. In dieser Angelegenheit werden Männerrechtler wieder massiv punkten können. Wenn unsere Unrechtsministerin mal wieder eine Debatte lostreten will, wird das also wahrscheinlich auch sein Gutes haben.


Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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