Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Heimliche Tests bestrafen

Rainer ⌂, Monday, 03.07.2006, 20:20 (vor 6929 Tagen) @ Scipio Africanus

Hallo

2. Falls die Interessen des Kleinkindes an die Mutter delegiert werden (
die Mutter hat de facto ein Vetorecht ), es aber nicht ausgeschlossen
werden kann, dass sie ein eigenes Interesse hat, die Sachlage zu
vertuschen, haben wir dann nicht eine Interessenskollision, die den
Grundsätzen der Rechtssprechung zuwiderlaufen ?

Durch einen Vaterschaftstest wird das "informationelle Selbstbestimmungsrecht" der Mutter verletzt. Man muss das nur richtig lesen. Die Mutter kann nicht mehr selbst die Information bestimmen, wer der Vater ist.

Rainer

--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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