Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Leitantrag für ASF-Bundeskongress über Vaterschaftstests

Gonado Tropin, Tuesday, 04.07.2006, 02:10 (vor 6929 Tagen) @ Tura Warneg-Tolbied

1. Vaterschaft muss immer wieder auf dem neuesten Stand
sozialwissenschaftlicher Forschung definiert werden. Vaterschaft ist ein
dynamischer, kein ein für allemal feststehender Begriff wie z.B.
Mutterschaft.

So? Im dritten Reich wurde Mutterschaft aber noch ziemlich anders definiert - ganz wissenschaftlich, versteht sich ... die Rolle der Väter hat sich hingegen seitdem kein Stück verändert: Sie sind und bleiben die ausgenutzten Versorger!

3. Zu Vaterschaft gehört als entscheidendes Kennzeichen die Sorge für das
Kind.

Gilt das auch für die Mutterschaft? Oder können Mütter - wie bereits in letzter Konsequenz häufig straffrei geschehen - das gemeinsame Kind einfach ent-sorgen? Oder ist der Punkt sogar dahingehend zu verstehen, dass der Vater genau dann seiner Sorge nachkommen muss, wenn die Mutter nicht mehr will oder "Karriere" als Speditionskauffrau macht (Frauen gehen ja nicht nur einfach einer Erwerbsarbeit nach, nein, sie machen Karriere ...)

4. Sorge für das Kind kann nicht jeder Mann leisten.

Exakt! Und zwar ungefähr in dem gleichen Rahmen, so häufig oder selten, wie auch Mütter nicht geeignet sind, für den gesicherten Lebensunterhalt des gemeinsamen Kindes oder ihres eigenen zu sorgen - von der Eignung pädagogisch und psychologisch sinnvoll auf die Entwicklung ihres Kindes einzuwirken mal ganz abgesehen. Kinder in Blumenkübel oder Gefriertruhen zu stopfen ist jedenfalls kein Ausdruck von mütterlicher Sorge - oder nach Ansicht des ASF etwa doch?


5. Die Frage, welcher Mann die Sorge für das jeweilige Kind am besten
leisten kann, darf nicht der Staat entscheiden, sondern liegt im
Verantwortungsbereich der einzelnen Mutter.

Hat er genug Geld, um der Mutter ein Leben zu ermöglichen, in dem sie ihrer egoistischen Selbstverwirklichung nachgehen kann? Dann dürfte dieser Mann wohl die erste Wahl jeder "verantwortungsbewußten" Mutter sein ... Glückliche Mutter = glückliches Kind, nicht wahr?


6. Die Mutter selbst soll entscheiden dürfen, welcher Mann der Vater ihres
Kindes sein soll. Dies entspricht einem modernen Verständnis von der
Bedeutung des Individuums in der pluralistischen Gesellschaft.

Von welchen Vater-Konstrukt ist die Rede? Vom biologischen, dem sozialen oder dem Zahlvater? Hat sich der ASF eigentlich schon mal mit den Kinderrechtskonventionen der UN beschäftigt, die auch von der BRD parafiert wurden? Es ist das Kind das ein Anrecht auf den leiblichen Vater und die Mutter hat. Wenn wir diesen Punkt (6) nämlich einfach mal "umdrehen" würden, dann dürfen zukünftig die Väter darüber entscheiden, wer die soziale Mutter IHRER Kinder sein soll. Ein bißchen Prolaktin geknuspert und die Mamilla mechanisch stimuliert - und schon schießt selbst bei einer Nullipara die Milch ein - Dem Säugling ist´s egal, wer ihn säugt! - und dank des Vaters wird aus ihm ein später ein selbstbewußter und sozialer Mensch werden.


7. Die Mutter legt die Vaterschaft eines geeigneten Mannes selbständig
fest, indem sie diese beim Standesamt eintragen lässt.

Ist er dann auch gleich mit ihr verheiratet? Ich meine, so mit Unterhaltsverpflichtung im (in der) Scheidungsfalle und anderen "Gerechtigkeiten"? Was werden die hiesigen Millionäre und Alpha-Status-Männer plötzlich für ein angebliches Lendenleben haben ...

Scheiße, Mann! Da muss aber eine an einer extremen Form von "Cerebro-Maskulitis" leiden ...

GTH


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