Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Warum keinen Kinderspielplatz im Männerknast?

Brigitta, Sunday, 31.05.2009, 08:42 (vor 5444 Tagen) @ Ausschußquotenmann

Kinder gehören nicht in den Knast.
Allerdings teile ich die Meinung, dass in den ersten 1-3 Jahren die Mutter
die wichtigere Bezugsperson für das Kind ist.
Deshalb halte ich es in diesem Fall für eine berechtigte Ausnahme.

Eingeschränkte Zustimmung. Auch Homo- Und Lesbenpaare können gut Kinder erziehen.

Die Mutter bleibt allerdings die wichtigste Bezugsperson für Kleinkinder. Deshalb ist es wichtig, Mütter institutionell noch mehr zu schützen. Es gibt zwar bereits einen Schutz, dieser ist jedoch noch weiter auszubauen. Mütter sollen ein Vetorecht bekommen, wie sie das ABR regeln. Väter sollen hier aussen vor bleiben.


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