Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Warum keinen Kinderspielplatz im Männerknast?

Ausschußquotenmann, Sunday, 31.05.2009, 17:33 (vor 5442 Tagen) @ Nihilator

Kinder gehören nicht in den Knast.
Allerdings teile ich die Meinung, dass in den ersten 1-3 Jahren die

Mutter

die wichtigere Bezugsperson für das Kind ist.
Deshalb halte ich es in diesem Fall für eine berechtigte Ausnahme.


Grundsätzlich stimme ich ja zu. Wobei es interessant ist, daß diese Regel
für unsere PolitikerInnen in diesem Fall uneingeschränkt gilt, in Sachen
Krippenausbau allerdings wieder nicht so.

Wohl wahr. Schöner Ansatz, diese Unstimmigkeit sollte man sich vielleicht mal auf Abgeordnetenwatch erklären lassen. Aber von der Zwangsverkrippung halte ich ja auch nichts.

Aber: wenn die Mutter eine Verbrecherin ist, sollte doch wohl die Frage
erlaubt sein, ob sie in diesem Fall nicht die beste Bezugsperson für das
Kind ist?

Ja,würde auch vorschlagen, dass es für das Kind nach den drei Jahren in die Freiheit zu Papi geht falls die Strafe für die Frau bis dahin noch nicht rum ist:)


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