Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Fazit (Recht)

trel, Saturday, 21.12.2019, 14:45 (vor 1797 Tagen) @ Andi

Glückwunsch lieber Trel

Danke! Das ist der in diesem Forum erste und bislang einzige Glückwunsch zu meinem Freispruch.

Dir hat eine Landesmedienanstalt einen Bußgeldbescheid zugesandt?

Ja, Bußgeld und gleichzeitig Auferlegung von Verwaltungsgebühren. Damit hat die Sache angefangen, das ist jetzt über 7 Jahre her. Siehe meinen ausführlichen Bericht und Kommentar hier, sowie daselbst mehre Folgebeiträge zum Thema. Da ich nicht nachgegeben habe, wurde die Bußgeldsacheache durch zwei Gerichtsinstanzen verhandelt, parallel dazu auch in einem Verwaltungsgerichtsverfahren.

Doch die LfM konnte sich gegen mich nicht durchsetzen. Ich habe nie etwas gezahlt und das Forum "Weiberplage" steht immer noch mitsamt den inkriminierten Einträgen.

Dann haben sie die Bonner Staatsanwaltschaft bedrängt, und die hat schließlich nachgegeben und erst eine Wohnungsdurchsuchung samt Einbehaltung meiner beiden Rechner erwirkt, und zuletzt einen Strafbefehl. Gegen den habe ich mithilfe eines motivierten Pflichtverteidigers Einspruch erhoben. Es folgten zwei Verhandlungen, dann die gestrige Berufungsverhandlung, die zum Freispruch geführt hat. Und falls der wegen Revision der Staatsanwaltschaft nicht rechtskräftig wird, dann wird der Prozeß eben weitergehen, eventuell bis zum EGMR.

Es handelt sich um juristisches Neuland, was hiermit betreten wurde. Noch niemals ist jemand wegen "böswilliger Verächtlichmachung" einer durch ihr Geschlecht gekennzeichneten Personenmehrheit nach § 130 StGB verurteilt worden. Es gibt keinen Präzedenzfall.

Gruß!

trel

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