Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Du hast da was vergessen ... (Männer)

Aldimaier, Sunday, 28.02.2021, 17:06 (vor 1152 Tagen) @ Familienrechtsexperte

Und zwar: Laut BGB ist niemand zu Barunterhalt verpflichtet. Es steht eindeutig Unterhaltspflicht dort drin. Es ist zuvorderste Aufgabe von Eltern, ihre Kinder zu betreuen. Damit leistet der dem Kind gegenüber Unterhaltspflichtige Unterhalt in Form von Betreuung. Wenn dem Vater das verweigert wird, zB durch Verhinderung von Alltagssorge, dann lehnt das Familiengericht/Jugendamt/Umgangsboykottmutter den Unterhalt vom Vater ab ... und verliert damit den Anspruch. Ein ganz wichtiger Fakt. Konfrontiert man Jugendämter u. Familiengerichte damit, sind die schnell ganz leise. Man(n) muss das protokollieren und flächendeckend aktenkundig machen.

Man(n) sollte nicht ruhen, vom Familiengericht & Jugendamt immer wieder das Recht auf Unterhaltsgewährung (Betreuung!!!!!) einzufordern. Man(n) will sich ja seiner Pflicht nicht verweigern und dieser unbedingt nachkommen, aber diese Väterfeindlichen Institutionen ver-/behindern das immer wieder. Auch das muss man protokollieren. Wenn jemand richtig penetrant ist, dann ziehen die irgendwann den Schwanz/die Muschi ein.


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