Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Du hast da was vergessen ... (Männer)

Nihilator ⌂ @, Bayern, Tuesday, 02.03.2021, 23:05 (vor 1362 Tagen) @ Aldimaier

Und zwar: Laut BGB ist niemand zu Barunterhalt verpflichtet. Es steht eindeutig Unterhaltspflicht dort drin. Es ist zuvorderste Aufgabe von Eltern, ihre Kinder zu betreuen. Damit leistet der dem Kind gegenüber Unterhaltspflichtige Unterhalt in Form von Betreuung.

Von Betreuung allein kann aber kein Kind leben. Selbst wenn sich getrennte Eltern die Betreuung 50/50 teilen, ist über die Versorgung noch nichts gesagt. Wenn in eine solchen Situation z.B. die Mutter den Löwenanteil an Kleidung, Schulsachen usw. kauft, ist Barunterhalt vom Vater zur Mutter m.M. nach immer noch gerechtfertigt. Oder?

Man(n) sollte nicht ruhen, vom Familiengericht & Jugendamt immer wieder das Recht auf Unterhaltsgewährung (Betreuung!!!!!) einzufordern. Man(n) will sich ja seiner Pflicht nicht verweigern und dieser unbedingt nachkommen, aber diese Väterfeindlichen Institutionen ver-/behindern das immer wieder. Auch das muss man protokollieren. Wenn jemand richtig penetrant ist, dann ziehen die irgendwann den Schwanz/die Muschi ein.

Am besten ist, den Staat gar nicht erst mit hereinzuziehen. Denn der kassiert dabei immer, und das Geld fehlt letztlich beiden Elternteilen und am Ende dem Kind. Einen Schritt auf den Ex-Partner zuzugehen kostet Überwindung und Kompromißbereitschaft. Wenn der Staat erst mit drin hängt, kostet es alle Beteiligten mehr, das ist sicher.


Grüßla
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


Verboten:
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