Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Peter, Wednesday, 27.08.2014, 19:28 (vor 3502 Tagen) @ Kurti

Öhm, vielleicht habe ich da ja etwas falsch verstanden, aber meines bescheidenen Wissens nach werden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) bezahlt, unabhängig davon, ob sie Mann oder Frau sind.

Gruß, Kurti

Öhm...

Beamter: Wir würden Sie gerne einstellen.
Ich: Kann mir nicht vorstellen, dass der BAT genug für mich ausspuckt, dass es für mich interessant sein könnte.
Beamter: Daran können wir schon etwas drehen….
Ich: Also, bei aller Liebe, die Zahl, die Sie mir nannten, ist weit vom meinen jetztigen Verdienst. Können Sie wirklich so viel drehen?
Beamter: Wir bemühen uns.

Zwei Wochen später
Beamter: Wir müssen ihnen leider mitteilen, dass wir uns für einen anderen Bewerber entschieden haben.
Ich: Er ist wohl günstiger.
Beamter: Ja, war auch ein Kriterium.
Ich: Kein Problem. Ich sehe darin kein Verlust.
Beamter: Und warum haben Sie sich für uns beworben, wenn für Sie diese Stelle kein Verlust ist?
Ich: Habe ich doch gar nicht… Ihr wolltet mich doch… Ihr könnt mich einfach nicht bezahlen, daher hatte ich auch nie wirklich Interesse an eurem Angebot gehabt. Ehrlich gesagt, sehe ich beide Termine als Zeitverschwendung an.
Beamter. Öhm, ja, äääääh.


Ich weiß also nicht, ob an dem BAT „gedreht“ werden kann. Klang aber so. Wie ist es?

--
Ihr könnt mich alle mal


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