Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

129712 Einträge in 32223 Threads, 293 registrierte Benutzer, 134 Benutzer online (0 registrierte, 134 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Strafbefehl gegen Lentze wegen Volksverhetzung (Allgemein)

T.R.E.Lentze, Saturday, 03.11.2018, 23:36 (vor 2245 Tagen)

Heute traf überraschend ein Strafbefehl ein: Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 13, insgesamt also 780 Euro, wegen Herabwürdigung der Hälfte der Menschheit - Frauen.

Dagegen werde ich Einspruch erheben, so daß es zu Hauptverhandlung kommen wird. Näheres, insbesondere eine Kopie des 4-seitigen Schriftstückes, in meinem Forum.

Ich sehe diesen Angriff als Chance im Sinne einer Diskursbelebung. Zum Wesen des Menschen gehört die sprachliche Verständigung, das Angebot einer geistigen (und gerade nicht der sexuellen!) Vielfalt, der freie und freilassende Austausch. Darin besteht unsere Menschlichkeit. Von Staats wegen soll aber genau das eingeschränkt werden.

Im ersten Moment wirkt so ein Schreiben natürlich wie ein Peitschenhieb. Aber der Krieg ist der Vater aller Evolution, und darum heißt es: Liebt eure Feinde; besser vielleicht: Achtet eure Gegner. Wenn eine Mannschaft aus 22 Spielern bestünde, gäbe es kein Spiel und keine Entwicklung. Um Spannung zu erzeugen, müssen sich also immer zwei Parteien gegenüberstehen, und das Ergebnis muß offen sein. Es liegt mir fern, nach linker Manier die Ungerechtigkeit in der Welt zu beklagen und mich gar noch als Opfer zu sehen, dem Gegner Böses zu wünschen und dergleichen.

Über den Inhalt meines Einspruchs habe ich noch keine genauen Vorstellungen. Man kann aber - und ich werde auch - darüber vorweg schon reden, denn es geht hier ja nicht um einen Strafprozeß üblicher Art, im Verlaufe dessen man den Gegner durch Vorenthaltungen oder auch durch plötzliche Enthüllungen in Verlegenheit bringen kann und darf. Ganz im Gegenteil, es sollten die Diskursschranken, die der Gegner uns setzen will - so zum Beispiel durch vorliegenden Strafbefehl -, durchbrochen werden.

trel


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum