Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Stellungnahme zu obigen Beiträgen (Allgemein)

T.R.E.Lentze, Sunday, 04.11.2018, 19:58 (vor 2244 Tagen) @ T.R.E.Lentze

Zunächst: Ich freue mich über das rege Interesse, und dies auch aufgrund einer Erfahrung, die ich aufgrund eines viele Jahre zurückliegenden Telefonats mit einem Bonner Staatsanwaltes machen konnte. Das betraf den damals laufenden Sorgerechtsstreit. Bei dieser Gelegenheit eröffnete er mir in einem sehr emotionalen und hämischen Tonfall sein Wissen darüber, daß ich nach dem Gewaltschutzgesetz bereits einmal verurteilt worden war (so als hätte ich mich dessen zu schämen). Und in demselben hämischen Tonfall trumpfte er auf mit dem Hinweis darauf, daß ich in der antifeministischen Szene so gut wie keine Unterstützer, aber viele Feinde hätte. Das war zu der Zeit, als das WGvdL-Forum noch unter Leitung von Linken stand. Offenbar ist für einen Staatsanwalt also die mutmaßliche Unterstützung von Interesse, auf welche der Anzuklagende hoffen darf.

In die gleiche Richtung weist ein Hinweis in einem Prozeßbericht von Akif Pirincci in Bonn. Der Richter fragte ihn nämlich, ob er hier türkische Verwandte hätte. Als Pirincci verneinte, schien er befriedigt. Und das leuchtet wohl jedem ein, der sich ausmalen kann, wie eine Meute von hundert gewaltbereiten jungen Männern und ebensovielen kreischenden Weibern vor dem Gerichtsgebäude, die sich alle lautstark Gehör verschaffen, auf einen Richter wirken muß. Ob es zu einer Verurteilung kommt, hängt in vielen Fällen also auch von der mutmaßlichen Wehrhaftigkeit des Anzuklagenden ab.

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@ Rainer: Das einfachste wäre, die Systemfunktionäre, in Form von Richtern und Staatsanwälten, darauf hinzuweisen, sie mögen sich bitte an den Domaininhaber wenden.

Meines Wissens gilt das nur für die "staatsfernen" Landesmedienanstalten. So ist die Landesmedienanstalt von NRW eben nur für die Veröffentlichungen in NRW zuständig. Dort wohne ich; und in Köln, ebenfalls NRW, sitzt oder saß der Provider Hosteurope. Der hat mir übrigens nach Aufforderung durch die LfG den Vertrag gekündigt.

Daß ich der Autor besagter Beiträge bin, will ich nicht und kann ich auch nicht mehr leugnen, da ich dies in meiner "Einlassung" (s.Seite 4 des Strafbefehls, oben; vermutlich handelt es sich um dies hier) bestätigt habe. Ich will es deswegen nicht leugnen, weil ich den Gegner veranlassen will, sich auf mich einzulassen.

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@ Hans: Ohne Anwalt wirst Du über den Tisch gezogen. Das hast Du wahrscheinlich schon bei Deinem ersten Verfahren gemerkt.

Im Gegenteil, mit Anwalt, und ganz klar durch dessen Ungeschicklichkeit oder Klüngelei, habe ich den Gewaltschutzprozeß verloren. Und die Anwälte in meinem Sorgerechtsprozeß haben mich überwiegend auch enttäuscht. Insofern muß ich Alfonso rechtgeben. Für mich ginge es ohnehin nur über PKK. Ein guten Anwalt kann ich mir gar nicht leisten. Das wissen natürlich auch Staatsanwalt und Richter.

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@ Christine: Wenn alle Männer nicht beleidigungsfähig sind, können es alle Frauen auch nicht sein, von daher verwundert mich diese Aussage in dem Strafbefehl und ist auch der Grund meiner Antwort.

Im Sinne des gesunden Rechtsempfindens hast du völlig recht. Nur - im Grunde geht es hier um Politik, welche sich juristischer Mittel bedient. Es wird also, wenn es dazu kommt, ein politischer Prozeß. Darin unterscheidet sich die deutsche Justiz nicht z.B. von der türkischen Justiz unter Erdogan. Mit dem Unterschied freilich, daß ich in der Türkei niemals wegen meiner Ansichten verurteilt werden würde, auch nicht in Rußland, selbst nicht in den VSA oder in Israel. Dort ist sogar die Holocaustleugnung straffrei.

Aber selbstverständlich werde ich das obige Argument zur Sprache bringen, wenn es zur Verhandlung kommt. Dann könnte es der Richter immer noch mit dem Prinzip Keine Gleichheit im Unrecht versuchen, so wie Brautmeiers Anwaltskanzlei das auch getan hat. Aber dann würde ich auf den Nationalsozialismus zu sprechen kommen.

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@ Marvin, Alfonso: PS2: Ich habe im Geschäftsverteilungsplan des Landgerichtes auch keinen Richter gefunden, dessen Name auf "ech" endet.

Doch, es gibt einen Richter Sczech, Beisitzer der 5. Zivilkammer, Seite 52. Ob Ein Strafbefehl wie ein Urteil durch den Richter mit Vor- und Zunamen unterschrieben sein muß, konnte ich auf die Schnelle nicht herausfinden.

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@ Querschläger: Du wirst kein Recht bekommen. Dazu sind die alle viel zu sehr miteinander verfilzt.

Eine sehr weitgehende Verfilzung unterstelle ich ebenfalls, aber es gibt ja nach der Hauptverhandlung vielleicht noch weitere Rechtsmittel.

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Im Übrigen hängt auch viel von der moralischen Unterstützung im feminismuskritischen Lager ab. Und vom juristischen Expertenwissen. Kann sich Michael Klein von sciencefiles einmal zur Sache äußern?

Danke für alle eure Beiträge!

trel


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