Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Streitwert bei vermeintlicher Volksverhetzung (Allgemein)

Alfonso, Sunday, 04.11.2018, 10:20 (vor 2245 Tagen) @ Hans

Besser wäre ohne, weil das alles eine parasitäre Mischpoke ist. Außerdem will ein Anwalt Kasse machen und das fängt bei der 2. Instanz erst an. Einen ordentlichen Anwalt da zu finden, ist sehr schwierig.

Ich wollte mal schauen, wie der Streitwert bei vermeintlicher Volksverhetzung ist, aber so richtig habe ich da nichts gefunden. Dafür habe ich das hier gefunden: http://www.olg-hamm.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilung_archiv/archiv/2017_pressearchiv/119-17-Volksverhetzung-durch-Facebook-Kommentar.pdf In NRW will man offensichtlich zuerst das DDR-Stadium erreicht und alle Kritiker der Politik mundtot gemacht haben.

Im Falle TREL kann man davon ausgehen, dass das Urteil vorgefasst ist. Für diese Justizkalfaktoren ist der Rest nur Nebensache. Prüfen müsste man in dem Falle mal, ob das nicht eigentlich schon alles abgehakt ist. Meines Wissens wurde er schon einmal verurteilt und 2x in der gleichen Sache ist hier nicht zulässig.


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