Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Argumentationshilfe (Allgemein)

Jürgen, Wednesday, 07.11.2018, 02:19 (vor 2242 Tagen) @ T.R.E.Lentze

Angriff auf die Menschenwürde setzt Absprechen des Menschtums voraus. Man muß also behaupten, die Betroffenen seien keine Menschen und daher nicht als Menschen zu behandeln.

Das hast Du offensichtlich nicht getan. Mit der Formulierung "Menschen zweiter Klasse" bringst Du gerade zum Ausdruck, daß Du sie noch zur Gattung Mensch zählst.

Die Staatsanwältin hat den Gesetzeskommentar offensichtlich falsch verstanden. "gleichwertige Persönlichkeiten" bzw. "minderwertig" bezieht sich auf die Menschheit als ganzes, und nicht innerhalb der Menschheit.

Innerhalb der Menschheit gibt es selbstverständlich höher- und niederwertigere Gruppen. Soweit ich das sehe, zielen Deine Beiträge auf die Befürwortung der konservativen Ordnung ab, in der die Frau unter dem Manne steht. Das ist legitim. Du hast nirgends gefordert, daß Frauen als Tier oder Sache behandelt werden sollen.

Ein Tiervergleich ist keine Gleichsetzung.

Selbstverständlich darf man auch die Abschaffung des Frauenwahlrechts fordern. Wahlrecht ist kein Bestandteil der Menschenwürde.

Sollte eine Frau die Verhandlung führen, würde ich einen Befangenheitsantrag stellen, da sie als "Opfer" Deiner "Straftat" selbst betroffen ist.


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