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Männer sind keine beleidigungsfähige Gruppe (Allgemein)

Christine ⌂ @, Sunday, 04.11.2018, 10:48 (vor 2245 Tagen) @ T.R.E.Lentze

Hallo Thomas,

dass ich mit deinen Ansichten nicht übereinstimme, kannst du dir sicher denken, aber darum geht es jetzt nicht.

Als ich deinen Beitrag las, fiel mir sofort ein, dass es doch irgendwann mal ein Urteil gab, dass Männer nicht beleidigungsfähig sind. Ich habe jetzt mal in unserem Archiv nachgeschaut, dort aber leider nichts gefunden. Also in einer Suchmaschine Volksverhetzung und Männer eingegeben und als erstes einen Text aus der Faz gelesen.

Seltene Verurteilung : Der neue Volkssport Volksverhetzung
 
Petry, Festerling, Höcke: Allen drei wurde Volksverhetzung vorgeworfen. Aber auch Privatpersonen werden immer stärker rechtlich belangt. Offenbar hat das Internet zur Enthemmung beigetragen. Strafen gibt es allerdings nur selten. Warum? [..]
  
Was genau Volksverhetzung ist, wird im Paragraphen 130 des Strafgesetzbuches definiert. Danach macht sich strafbar, wer in einer Weise, die den öffentlichen Frieden zu stören geeignet ist, zum Hass gegen die Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert. Das wird mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren bestraft. Mit bis zu drei Jahren Haft oder eine Geldstrafe muss rechnen, wer die Menschenwürde anderer angreift, indem er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet. Doch nicht jeder Bevölkerungsteil ist damit gemeint. Er muss schon konkret und überschaubar sein – alle Männer sind das nicht.[..] http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/selten-strafe-gegen-volksverhetzung-trotz-haeufiger-anzeigen-14056508.html?printPagedArticle=true#pageIndex_0

Wenn alle Männer nicht beleidigungsfähig sind, können es alle Frauen auch nicht sein, von daher verwundert mich diese Aussage in dem Strafbefehl und ist auch der Grund meiner Antwort. Laßt uns daher schauen, was im Strafgesetzbuch steht.

§ 130 Volksverhetzung
 
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
 
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
 
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die
a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder[..] https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html

Der Strafbefehl wurde erlassen wegen der §§ 130 Abs. 2 Nr. 1 a,b 53 StGB (was die Zahl 53 in dem Zusammenhang bedeutet, verstehe ich nicht).

Wenn Männer und Frauen als Gruppe nicht beleidigungsfähig sind, kann die Strafbehörde dich - wenn überhaupt - m.E. nur wegen der Veröffentlichung bestrafen, weil Minderjährige Zugriff auf dein Forum haben. Hier wären evtl. Zugriffszahlen auf dein Forum wichtig und wie groß die Chance ist, bei bestimmten Schlüsselwörtern dein Forum zu finden.

Da du das, was du geschrieben hast, auf alle Frauen beziehst, also keine spezielle Gruppe wie z.B. afrikanische Frauen, greift aus meiner Sicht der Volksverhetzungsparagraf nicht.

Christine

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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