Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Warum wurde 1977 die Schuldfrage abgeschafft?

Markus, Saturday, 28.12.2002, 22:36 (vor 7805 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Warum wurde 1977 die Schuldfrage abgeschafft? von Joachim am 28. Dezember 2002 18:23:53:

Hallo Joachim,

das mit der Schuldfrage sehe ich komplett anders. Ich denke es ist einfach nicht möglich für Außenstehende eine Schuldfrage zu beantworten. Schuld tragen immer beide und selbst wenn ein "Fremdgehen" Anlass für eine Trennung ist, muss das nicht immer zwangsläufig so sein, dass der Fremdgänger/die Fremdgängerin hier schuld trägt. Ich denke auch, wenn wir so selbständig sind, uns die Partner selbst zu wählen, wenn wir uns die Zeit genommen haben, genau abzuwägen, ob wir heiraten oder nicht, dann sind auch wir in der Pflicht für die Folgen gerade zu stehen und sollten hier nach keinem Gericht rufen, das über Schuld und Unschuld richtet. Ich kenne Menschen, die können andere nur durch Blicke auf 180 bringen. Was sagt man dann dem Richter? Der oder die hat mich immer so blöd angeschaut?
Es gibt in meinen Augen nie eine einseitige Schuld oder eine einseitige Unschuld, wenn Ehen in die Brüche gehen. Darum finde ich persönlich es auch richtig, dass die Schuldfrage aus Scheidungsurteilen gestrichen wurde.

Gruß, Markus


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