Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Warum wurde 1977 die Schuldfrage abgeschafft?

Markus, Monday, 30.12.2002, 03:11 (vor 7804 Tagen) @ Quixote

Als Antwort auf: Re: Warum wurde 1977 die Schuldfrage abgeschafft? von Quixote am 29. Dezember 2002 23:32:13:

Hallo Frank,

ich kann deine Position sehr gut verstehen und finde es nicht richtig, was gesetzlich mit dir gemacht werden kann. Dennoch halte ich von der Schuldfrage immer noch nichts.
Ich meine angenommen ich bin verheiratet, die Ehe schläft ein und nach 3 Jahren verliebe ich mich in eine andere Frau. Klar bin ich dann schuld, wenn ich mich trennen möchte, nur denke ich, dass man gegen Gefühle einfach nichts machen kann. Ich persönlich kenne auch einige Beispiele von Frauen, die sehr schlechte Erfahrungen mit Ehemännern gemacht haben. Ich denke gut und schlecht teilt sich nicht in männlich oder weiblich. Ich persönlich würde hier anders ansetzen.
Grundsätzlich finde ich sollte sich der Unterhalt für eine Frau auf maximal 4 Jahre beschränken, jedoch nie länger, als die Ehe eigentlich gedauert hat.
Ich empfinde es auch nicht für akzeptabel, dass eine Mutter nicht arbeiten muss.
Kein Mensch regt sich auf, wenn eine Mutter, eben weil sie arbeiten möchte, ihr Kind in die Ganztagsgruppe eines Kindergartens gibt. Darum sollte der Gesetzgeber es auch nicht als Notwenigkeit ansehen, dass die Frau, wenn sie will, bis zum 12 Jahr der Kinder oder länger nicht arbeiten muss. Dieses Problem würde sich allerdings sehr schnell lösen, wenn die Dauer des Unterhalts auf 4 Jahre begrenzt wäre. Dann nämlich wäre das Kind so alt, dass es in die Ganztagesgruppe im Kiga gehen und die Frau arbeiten kann.
Weiterhin müssten die Fahrtkosten zu den Kindern (falls diese weiter weg wohnen), klar in den Anspruch des Vaters eingerechnet werden. Gerade weil ich meinen Sohn sehr liebe, berührt es mich schon, dass du mit deinen verbleibenden 150 Euro, sicher kaum die Fahrtkosten zu den Kindern bezahlen kannst.

Dennoch glaube ich immer noch nicht so ganz, dass es deiner Frau durch die Scheidung nun finanziell besser geht, als zu der Zeit, in der ihr noch verheiratet gewesen seid.

Versteh mich nicht falsch. Ich finde nicht, dass die aktuelle Gesetzeslage gerecht ist. Ich finde auch, dass die Väter gerade im Bezug auf das Besuchs- und Sorgerecht hier klar benachteiligt werden und sich in vielen Punkten etwas ändern muss. Die Wiedereinführung der Schuldfrage in der Ehe allerdings halte ich persönlich für falsch.

Liebe Grüße,

Markus


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