Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Warum wurde 1977 die Schuldfrage abgeschafft?

Joachim, Sunday, 29.12.2002, 10:32 (vor 7804 Tagen) @ Markus

Als Antwort auf: Re: Warum wurde 1977 die Schuldfrage abgeschafft? von Markus am 28. Dezember 2002 20:36:36:

Hallo Markus,

das mit der Schuldfrage sehe ich komplett anders. Ich denke es ist einfach nicht möglich für Außenstehende eine Schuldfrage zu beantworten. Schuld tragen immer beide und selbst wenn ein "Fremdgehen" Anlass für eine Trennung ist, muss das nicht immer zwangsläufig so sein, dass der Fremdgänger/die Fremdgängerin hier schuld trägt. Ich denke auch, wenn wir so selbständig sind, uns die Partner selbst zu wählen, wenn wir uns die Zeit genommen haben, genau abzuwägen, ob wir heiraten oder nicht, dann sind auch wir in der Pflicht für die Folgen gerade zu stehen und sollten hier nach keinem Gericht rufen, das über Schuld und Unschuld richtet. Ich kenne Menschen, die können andere nur durch Blicke auf 180 bringen. Was sagt man dann dem Richter? Der oder die hat mich immer so blöd angeschaut?
Es gibt in meinen Augen nie eine einseitige Schuld oder eine einseitige Unschuld, wenn Ehen in die Brüche gehen. Darum finde ich persönlich es auch richtig, dass die Schuldfrage aus Scheidungsurteilen gestrichen wurde.

meiner Meinung nach scheinst Du aber eines noch nicht ganz verstanden zu haben, für die Scheidungsindustrie gibt es im Scheidungsfall einen Gewinner und einen Verlierer, was es ja eigentlich gar nicht geben dürfte! Verlierer ist grundsätzlich die erwerbstätige Person, die abgezockt, ausgebeutet und ruiniert wird und Gewinner ist die Person die lebenslänglich auf die Kosten des Erwerbstätigen lebt, oder hast du schon erlebt das die abgezockte erwerbstätige Person dafür eine Gegenleistung erhält? Scheidung ist Scheidung und damit müssten auch alle gegenseitigen Ansprüche und Verpflichtungen geschieden werden und einseitige Ansprüche sowieso! Das was wir in Deutschland haben ist totales UNRECHT!

Gruß
Joachim


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