Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Blauäugigkeit

MeckMax, Sunday, 29.12.2002, 22:47 (vor 7803 Tagen) @ Markus

Als Antwort auf: Re: Blauäugigkeit von Markus am 29. Dezember 2002 13:16:10:

Hallo Markus

1. Zugewinngemeinschaft

Das heißt erbt der Mann etwas oder bringt Geld in die Ehe ein, dann ist das bei der Trennung außen vor. Es wird der Gewinn geteilt, der innerhalb der Ehe erwirtschaftet wurde.<<<

Das klingt zunächst so, als sei alles i.O. damit. Jedoch ist es im ganzen etwas anders. Wenn die Frau es drauf anlegt und ihre Sachen in Abwesenheit des Herrn Gemahls packt, die Wohnung leer räumt und die Kinder mitnimmt, hat Er schlechte Karten. Die Frau muss jetzt nur noch darauf beharren, das der Herr Gemahl ihr gegenüber gewaltätig gewesen ist (ihr Wort allein reicht vollkommen aus, vor allem, wenn Kiddys dabei im Speil sind) und schon war es das mit der Zugewinngemeinschaft. Wenn Er Glück und einen Richter hat, der ihm Glauben schenkt, kann es sich zu seinen Gunsten auswirken. In den meisten Fällen aber kann er es schlichtweg vergessen. Wenn die Frau weg ist, verliert er auch den Großteil dessen, was er mitgebracht oder während der Ehe eingebracht hat.

2. Unterhalt

Wenn ein Mann in der Ehe 2000 Euro brutto hatte, dann bekommt er nach der Ehe nicht automatisch ne Gehaltserhöhung. Es bleiben 2000 Euro. Von diesem Geld musste vorher ein Haushalt finanziert werden.

Wenn nach der Scheidung dann 2 Haushalte davon bezahlt werden müssen, dann erklär mir mal bitte wo da die Frau das Geschäft macht. Wie soll es ihr finanziell besser gehen als vorher? Klar, wenn der Mann ihr 10 Euro Taschengeld im Monat zugewiesen hat vielleicht, aber insgesamt werden aus den 2000 Euro eher weniger und damit heißt das Einschnitte für beide Partner.<<<

Was den Unterhalt betrifft, so findet hier eine Reduktion statt. Es spielt kaum eine Rolle, wieviel Er für seine Arbeit bekommt. Der Selbstbehalt beträgt derzeit 840 Euronen (bei Berufstätigkeit,nicht zu vergessen der Wechsel von Steuerklasse drei nach eins, was ihm noch weniger übrig lässt), was zuviel zum Sterben und zuwenig zum Leben ist. Verlangt die holde Exgattin zudem noch Unterhalt für sich, was sie natürlich machen kann, dann muss er drei siebtel seines Gehaltes für sie berappen. Die Exe sucht sich dann nen neuen, wenn sie will und schon multipliziert sich ihr Auskommen, während es sich bei ihrem Ex reduziert. Es gibt genügend negative Beispiele dafür im Netz. Den Link

http://www.vaeter-aktuell.de/gesellschaft/Vorsicht-Ehe.htm

darfst du ruhig ernst nehmen, denn er sagt nichts anderes aus, als was nach heutiger Gesetzgebung im Scheidungsfall passiert. Mach dir keine Illusionen über Zugewinnausgleich und dergleichen mehr. Denn das versiegt mannigfaltig im Unterhaltsrecht(?). Tja und rot/grün hat da mit dieser 135% Regelung noch einen drauf gesetzt. Die Unterhaltspflichtigen in den unteren Lohngruppen sind wieder mal im A****, während diejenigen, welche das leisten können, den halben Kindergeldbeitrag oben drauf bekommen.
Als Geschiedener bist du kaum mehr als ein Sklave, vor allem, wenn Kinder dabei sind. Gerechtigkeit ist hier einseitig gelagert, unter einem Synonym mit der Bezeichnung "Kindeswohl". Das berechtigt dazu, dich hinterher auszunehmen und dir stehts mit dem drohenden Finger vor der Nase zu wedeln. Es sei denn, du haust ab ins Ausland, wo deutsche Justiz keinen Zugriff hat. Nur, wo bleibt das Gefühl, Vater zu sein?

Gruß back


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