Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Warum wurde 1977 die Schuldfrage abgeschafft?

Quixote, Monday, 30.12.2002, 12:51 (vor 7803 Tagen) @ Markus

Als Antwort auf: Re: Warum wurde 1977 die Schuldfrage abgeschafft? von Markus am 30. Dezember 2002 01:11:15:

Hallo Frank,
ich kann deine Position sehr gut verstehen und finde es nicht richtig, was gesetzlich mit dir gemacht werden kann. Dennoch halte ich von der Schuldfrage immer noch nichts.

grundsätzlich gehe ich mit Dir konform, das die schuld des einzelnen nicht im vordergrund steht, wenn zwei auseinandergehen.

Aber, Die schuldfrage wurde nicht abgeschafft (lediglich die Auswirkung derselben wie "Schmutzige Wäsche waschen"). fakt ist die Schuld wurde lediglich per Gesetzgebung nun demjenigen zugeordnet, welcher NICHT die Kinder betreut. Das ist numal der Vater in den allermeisten Fällen.
Denn auch selbst in Fällen wo der vater gleichberechtigt betreuend war in der Ehe/Beziehung oder sogar der Hauptbetreuende, wird es der Frau leicht gemacht, das ABR für die kinder und somit diese selbst zu bekommen.
Ganz einfach weil die Mutter noch immer als Heiligtum angesehen wird.
Gerichtsurteile in denen dies Bescheinigt wird sind genug vorhanden.

Ich meine angenommen ich bin verheiratet, die Ehe schläft ein und nach 3 Jahren verliebe ich mich in eine andere Frau. Klar bin ich dann schuld, wenn ich mich trennen möchte, nur denke ich, dass man gegen Gefühle einfach nichts machen kann. Ich persönlich kenne auch einige Beispiele von Frauen, die sehr schlechte Erfahrungen mit Ehemännern gemacht haben. Ich denke gut und schlecht teilt sich nicht in männlich oder weiblich. Ich persönlich würde hier anders ansetzen.

Nochmal, die schuld an einer trennung kann man nicht bei einem Suchen. die schuld liegt eher darin, dass sich zwei "Falsche" zusammengetan haben.

Grundsätzlich finde ich sollte sich der Unterhalt für eine Frau auf maximal 4 Jahre beschränken, jedoch nie länger, als die Ehe eigentlich gedauert hat.
Ich empfinde es auch nicht für akzeptabel, dass eine Mutter nicht arbeiten muss.

ebendies, nämlich, das eine frau , auch nach geringer Ehedauer, unter zurhilfenahme fieser tricks, sich den Unterhalt für´s restleben sichern kann..

Das hauptproblem ist, das es keine eindeutigen, festen Formulierungen im gesetz gibt.
Paragraphen (Gummiparagraphen) werden absichtlich so formuliert, das Sie beliebig auslegbar sind.
Weil eben die ausnahmen, die regeln bestätigen, müssen klarerweise auch Frauen die in der Ehe die verdiener-Hose anhaben, dem EX anschliesend Unterhalt leisten.

So etwas DARF nicht sein in einem Land wo UNS überall wenn es darum geht die verantwortlichkeit des staates abzuwälzen, Mündigkeit/Selbsständigkeit abverlangt wird.
Der staat ist nicht in der Lage / bereit , die Familie( auf deren schutz die gesetze ursprünglich ausgelegt waren), zu schützen, und andererseits nicht in der Lage für die sozialen Folgen dieses Gesellschaftlichen verfalls aufzukommen.
also muss für das ständig anwachsende Klientel verarmte Alleinerziehende / verarmte Kinder , ein Zahlesel herangezogen werden.

Kein Mensch regt sich auf, wenn eine Mutter, eben weil sie arbeiten möchte, ihr Kind in die Ganztagsgruppe eines Kindergartens gibt. Darum sollte der Gesetzgeber es auch nicht als Notwenigkeit ansehen, dass die Frau, wenn sie will, bis zum 12 Jahr der Kinder oder länger nicht arbeiten muss. Dieses Problem würde sich allerdings sehr schnell lösen, wenn die Dauer des Unterhalts auf 4 Jahre begrenzt wäre. Dann nämlich wäre das Kind so alt, dass es in die Ganztagesgruppe im Kiga gehen und die Frau arbeiten kann.
Weiterhin müssten die Fahrtkosten zu den Kindern (falls diese weiter weg wohnen), klar in den Anspruch des Vaters eingerechnet werden. Gerade weil ich meinen Sohn sehr liebe, berührt es mich schon, dass du mit deinen verbleibenden 150 Euro, sicher kaum die Fahrtkosten zu den Kindern bezahlen kannst.
Dennoch glaube ich immer noch nicht so ganz, dass es deiner Frau durch die Scheidung nun finanziell besser geht, als zu der Zeit, in der ihr noch verheiratet gewesen seid.
Versteh mich nicht falsch. Ich finde nicht, dass die aktuelle Gesetzeslage gerecht ist. Ich finde auch, dass die Väter gerade im Bezug auf das Besuchs- und Sorgerecht hier klar benachteiligt werden und sich in vielen Punkten etwas ändern muss. Die Wiedereinführung der Schuldfrage in der Ehe allerdings halte ich persönlich für falsch.

Wie du sagst, "müsste,sollte , wäre....

der staat kann und will sich nicht leisten.
Sonst könnte ich ja die umgangskosten in dem Fall wo die Mutter ( eigenmächtig) 400 Km mit dem kind wegzieht ,vom unterhaltsrelevanten einkommen abziehen.
das ist nicht so vorgesehen und damit wären wir bei staatlich unterstüzten umgangsboykott durch Wegzug der KM.
BTW. viel glück Dir, das kann Vater heute brauchen ;-))

nochwatt. Ich komme klar (nicht zuletzt weil ich eine fantastische Familie habe) Es geht mir auch nicht um Beileidshascherei.In Warheit kämpfe ich mich seit jeher Durch´s Leben und wie Du schon erkanntest, auch während der EHE ging es nicht viel besser.
bloss damals hatte ich eine Perspektive. Wie sagt man so schön ? Erwerbsanreiz. der einzige momentane Anreiz ist, das ich wenn ich meinen derz. Job. verliere, ich zunächst mal auf Änderung klagen müsste um den UH zu reduzieren. Weiterauflaufenden Unterhaltsrückstand wäre ich schuldig und der würde Gnadenlos gepfändet. Auch das ist vom Gesetz so vorgesehen. auch unter den selbstbehalt, auch unter sozialhilfe Niveau.
So werden übrigens Existenzen zerstört.
Na ja, wie es der EX geht, wäre mir im grunde Schnuppe, besser sicher nicht, schlechter auch nicht. das die EX sowieso schwararbeitet weiss ich. Das die Betreuung des kindes nicht gewährleistet ist auch.Sozialleistungen neben der schwarzarbeit hat Sie sich auch ergaunert. Ich hab´s ihr gegönnt , wirklich.und immer noch draufgezahlt wegen dem kind.
Hätt ich rechtzeitig ahnung vom Internet gehabt und div. Väterseiten gelesen, wäre mir einiges erspart geblieben.
ich würde auch ( Wie als geschiedener)als Junggeselle besteuert, in dem Fall wäre ich dies auch geblieben.
könnte nach drei Jahren ( in der regel), der unterhaltsxxxxx die lange nase drehen und meine Geld dafür verwenden , was mir lieb und teuer ist.
mein kind.

herzlicher gruss frank


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