Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Blauäugigkeit

Markus, Monday, 30.12.2002, 03:22 (vor 7804 Tagen) @ MeckMax

Als Antwort auf: Re: Blauäugigkeit von MeckMax am 29. Dezember 2002 20:47:42:

Hallo MeckMax,


[quote]Das klingt zunächst so, als sei alles i.O. damit. Jedoch ist es im ganzen etwas anders. Wenn die Frau es drauf anlegt und ihre Sachen in Abwesenheit des Herrn Gemahls packt, die Wohnung leer räumt und die Kinder mitnimmt, hat Er schlechte Karten. Die Frau muss jetzt nur noch darauf beharren, das der Herr Gemahl ihr gegenüber gewaltätig gewesen ist (ihr Wort allein reicht vollkommen aus, vor allem, wenn Kiddys dabei im Speil sind) und schon war es das mit der Zugewinngemeinschaft.
[/quote]

Also wenn sie den Hausstand mitnimmt, wird ihr der doch bei der Scheidung angerechnet. Er kann auch durchaus herausgeklagt werden. Ich verstehe nicht warum es das mit der Zugewinngemeinschaft gewesen sein soll, wenn nur das Wort Schläge ins Spiel kommt. Ich versteh das gerade nicht.

Wenn Er Glück und einen Richter hat, der ihm Glauben schenkt, kann es sich zu seinen Gunsten auswirken. In den meisten Fällen aber kann er es schlichtweg vergessen. Wenn die Frau weg ist, verliert er auch den Großteil dessen, was er mitgebracht oder während der Ehe eingebracht hat.

Warum das? Die Scheidung teilt auch Güter. ich verstehe diese Aussage gerade nicht. Sie verstößt gegen alles was ich vom Scheidungsrecht weiß Offensichtlich ist das nicht viel, darum erklär mir mal wie das möglich sein soll, welche juristischen Begründungen es da gibt.

Was den Unterhalt betrifft, so findet hier eine Reduktion statt. Es spielt kaum eine Rolle, wieviel Er für seine Arbeit bekommt. Der Selbstbehalt beträgt derzeit 840 Euronen (bei Berufstätigkeit,nicht zu vergessen der Wechsel von Steuerklasse drei nach eins, was ihm noch weniger übrig lässt), was zuviel zum Sterben und zuwenig zum Leben ist.

Stimmt. Allerdings sind 840 Euro ganz unabhängig vom Geschlecht sehr wenig.

Verlangt die holde Exgattin zudem noch Unterhalt für sich, was sie natürlich machen kann, dann muss er drei siebtel seines Gehaltes für sie berappen.

Diese Zahlung müsste in meinen Augen gesetzlich befristet werden.

Die Exe sucht sich dann nen neuen, wenn sie will und schon multipliziert sich ihr Auskommen, während es sich bei ihrem Ex reduziert.

Dieses Argument überzeugt mich nun überhaupt nicht. Es kann nämlich auch der Mann sein, der sich ne Neue sucht. Darin sehe ich nun keine klare männliche Benachteiligung.

Gerechtigkeit ist hier einseitig gelagert, unter einem Synonym mit der Bezeichnung "Kindeswohl". Das berechtigt dazu, dich hinterher auszunehmen und dir stehts mit dem drohenden Finger vor der Nase zu wedeln.

Volle Zustimmung. Das Kind als Druckmittel zu benutzen ist schäbig, dennoch leider alltägliche Praxis.

Gruß, Markus

P.S.: Ich habe Quixote auch geantwortet und wollte hier manche Dinge nicht doppelt schreiben.


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