Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das übliche....

Magnus, Thursday, 08.06.2006, 20:33 (vor 6561 Tagen) @ Gastleser

Schön das ich hier den Bewahrer der ewigen Wahrheiten sitzen habe, nur das
die Historiker dazu was anderes sagen. Mal davon abgesehen das Hitler auch
noch von der eh grade überwundenen Weltwirtschaftskrise profitiert hat,
was auch nicht sein verdienst war.


Welche Historiker? Die frei rumlaufen, oder die im Gefängnis sitzen?

Und deshalb muss sudetendeutschland deutsch werden? Und die 144.00 km²
Polen auch? Was machen wir mit den Polen die da leben? Akzeptiers, der Zug
ist abgefahren, reicht nicht das Armutsgebiet Ostdeutschland, was sich der
Westen aufgebürdet hat?

Die Vertriebenen oder die Erben haben ein Anrecht auf ihren Besitz. Diejenigen, die ihn gestohlen haben, haben kein Anrecht darauf. Die Betroffenen können somit keine Ansprüche stellen, sie können höchstens Verzicht üben. Das wollen sie derzeit aber nicht, und das auch ihr Recht. Deswegen werden sie Klagen vor dem EGMR, nur - und das ist traurig - erhalten sie dafür keine Unterstützung der BRD. Fazit: Die BRD achtet nicht auf die Interessen ihrer Bürger.

Das der Versailler-Vertrag ein Unrechtsmachwerk war ist unbestitten, die
loslösung davon rechtfertigt aber nicht den Preis eines
Menschenverachtenden Unrechtssystems.

Nur hat eben die Nicht-Abschaffung des Versailler-Diktats eben genau dieses Unrechtssystem hervorgehoben und entstehen lassen. Das kommt davon, wenn ein System nicht die Interessen seines Volkes wahrt. Darüber solltest du dir mal Gedanken machen. Wir hätten heute noch die Weimarer Republik, hätte sie sich diesbezüglich genauso ins Zeug geschmissen wie Hitler. Hat sie aber nicht.

In der DDR hiess das Zettelfalten, weil die Leute soviel "Wahl"

hatten.


In der DDR konnte man auch nichts ankreuzen.


Mach dich mal schlau. Hier
z.B.

Ja und? Man konnte in der DDR Streichungen vornehmen, die real keine Auswirkungen hatten, d.h. die Mehrheit und das Ergebnis stand von vornerein fest. Bei einer Volksabstimmung kann man dagegenstimmen oder sich enthalten, d.h. Neue Mehrheiten schaffen oder Mehrheiten verhindern. Gerade die Möglichkeit der Enthaltung war durch das Streichsystem kaum möglich, es sei denn man wählte ungültig, was sich keiner traute, da ja jeder schon suspekt war, wenn in die Wahlkabine ging und Streichungen vornahm. Bei der Volksabstimmung hingegen musste man ein Kreuzchen machen und nicht nur Falten. Das ist ein großer, signifikanter Unterschied, da dadurch der Entscheidungsdruck von außen genommen ist.

Im übrigen gab es in der DDR gab es quasi eine Wahlpflicht, die sind sogar mit der Urne zu dir nach Hause gekommen, wenn du nicht "falten" warst.

Magnus


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