Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: "ein ums andere Mal"

Guildo, Tuesday, 24.08.2004, 22:37 (vor 7425 Tagen) @ Xenia

Als Antwort auf: Re: "ein ums andere Mal" von Xenia am 24. August 2004 17:18:05:

Du bist dir aber schon bewusst, dass, wenn du dem Mann einen derart aktiven Part unterschiebst...sich jede Unterhaltszahlung von selber praktisch rechtfertigt. Denn der Mann hat dieses Leben aktiv gezeugt - die Frau nur passiv, also was kann sie denn dann schon dafür? Das kann für einen Mann bei ungewollten Kindern ein Problem werden ...

Passivität schließt Verantwortung nicht aus. Es gibt da zum Beispiel den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung, wobei eben nicht die aktive Handlung unter Strafe gestellt wird, sondern das Dulden einer Handlung. Mit passiv war nicht gemeint, das die Frau ungefragt bleibt und völlig dem Willen des Mannes ausgeliefert ist (ein Bild, das gerne von Femis heraufbeschworen wird). Aber alleine ihr Einverständnis mit der Zeugung gleichzusetzen, ist etwas weit hergeholt.

Guildo


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