Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Argumente gegen die einseitige Männer-Wehrpflicht

Depp, weil Mann, Friday, 28.09.2001, 12:13 (vor 8464 Tagen) @ Frau*****

Als Antwort auf: Re: Argumente gegen die einseitige Männer-Wehrpflicht von Frau***** am 27. September 2001 23:01:03:

„es geht um einen karrierknick der frau, die, weil sie frau ist, gebären kann, und das reicht um sie erstmal beruflich hintenan zu stellen.“, schreibt „Frau****“.

1. Keine Frau wird vom STAAT unter Gewaltandrohung GEZWUNGEN, Kinder zu bekommen. Im GEGENTEIL: Sie kann jederzeit straffrei und kostenfrei abtreiben. Außerdem bekommt sie alle möglichen STAATLICHEN Kompensationen dafür, daß sie die PRIVATE Entscheidung fällt, ein Kind zu gebären. Für einen evtl. „Karriereknick“ ist sie also selbst PRIVAT verantwortlich. Es handelt sich um eine private, frei Entscheidung. Niemand, am allerwenigsten der Staat zwingt sie dazu.
2. Junge Männer werden vom STAAT GEZWUNGEN, Wehrdienst/Zivildienst. zu leisten, ob sie WOLLEN oder NICHT. Dadurch entsteht ein „Karriereknick“, nämlich ein Zeit- und ziemlich hoher Geld-Verlust. Die Wehrpflicht ist ein STAATLICHER ZWANG. Ein damit verbundener „Karriereknick“ ist also nicht freiwillig, sondern zwanghaft vom STAAT verordnet.
3. Die Männer-Wehrpflicht kann deshalb NICHT als Kompensation für EINGEBILDETE Benachteiligungen der Frau angesehen werden. Sie eine STAATLICHE SEXISTISCHE DISKRIMINIERUNG des Manns. Sie ist ein Verstoß gegen das Gebot der GLEICHBEHANDLUNG VOR DEM GESETZ und damit gegen die MENSCHENWÜRDE DER MÄNNER.

Das Argument von „Frau****“, es ginge „um eine „rein *militärstrategische diskussion“ und nicht um die Frage der Gleichberechtigung, ist falsch. Es ist nicht möglich, die beiden Dinge gegeneinander auszuspielen. Denn: Militär benötigt stets auch eine politische LEGITIMATION. Diese Legitimation ist für solche wesentlichen militärischen Dinge wie die „Moral der Truppe“ unbedingt notwendig. Eine Armee, deren Organisation grundlegende Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte, wie das Prinzip der Gleichbehandlung vor dem Gesetz, verletzt, verliert ihre LEGITIMATION. Diese Truppe wird „bedingt einsatzfähig“, denn die MOTIVATION der Soldaten ist geringer als die Motivation der Soldaten einer Armee, die eine moralische Legitimation besitzt.
Als gegen meinen Willen in das Militär gepreßter Zwangsrekrut ist meine Motivation schon gering genug. Aber wenn ich dann noch sehe, daß dieser Zwang nicht für alle StaatsbürgerInnen GLEICH gilt, sinkt meine Motivation unter 0. Denn es gibt für eine Wehrpflicht-Armee ein FUNDAMENTALES PRINZIP, ohne das eine Wehrpflichtarmee auf Dauer nicht funktionieren kann: Das Prinzip der WEHRGERECHTIGKEIT. Wenn dieses Prinzip nicht gewährleistet ist, führt sich eine Wehrpflichtarmee selbst ad absurdum, sie wird nur noch „bedingt einsatzfähig“. Und zum Prinzip der Wehrgerechtigkeit gehört im Zeitalter der Emanzipation der Frau NATÜRLICH: Daß AUCH Frauen der Wehrpflicht unterliegen MÜSSEN, vor allem dann, wenn ihnen das Recht auf FREIWILLIGEN Wehrdienst zugestanden ist. Das traditionenelle Argument gilt dadurch nämlich nicht mehr, daß Frauen zum Wehrdienst nicht GEEIGNET wären, und DESHALB nur eine Männer-Wehrpflicht gerechtfertigt wäre.
Die letzte Begründung für eine Männer-Wehrpflicht, die heutzutage noch vertreten wird, ist die Kompensationstheorie, und die in der Diskussion längst wiederlegt. Es gibt also keine rationale Begründung für die Männer-Wehrpflicht mehr.
Für den Zivildienst gilt das gleiche, denn er leitet sich NUR aus der Wehrpflicht ab. Ohne Wehrpflicht gibt es keinen Zivildienst.
Es ist evident, daß Männer durch die Männer-Wehrpflicht extrem diskriminiert werden.


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