Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Dauer der Wehrpflicht.

Magnus, Tuesday, 15.03.2005, 16:54 (vor 7584 Tagen) @ Norbert

Als Antwort auf: Dauer der Wehrpflicht. von Norbert am 15. März 2005 14:20:56:

Hi
Da es darüber offenbar Unklarheiten bei einigen Nichtbetroffenen gibt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wehrpflicht

...
Ende der Wehrpflicht
Die Wehrpflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr vollendet, bei Offizieren und Unteroffizieren in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird.
Im Verteidigungsfall endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet.
Was bedeutet 'Erfüllung der Wehrpflicht'?
Die Pflicht zur Dienstleistung umfasst
den Grundwehrdienst (§ 5 WPflG)
Wehrübungen (§ 6 WPflG)
Einzelwehrübungen
Besondere Auslandsverwendungen
im Verteidigungsfall den unbefristeten Wehrdienst

Gruß
Norbert

Nun, bei mir war das so: Ich konnte nur 5 Jahre nach vollrichtung meines Wehrdienstes zu Einzelwehrübungen eingezogen werden. Dass wollten sie auch einmal tun, aber ich habe einen Bescheid hingelegt, dass ich beruflich nicht kann und wurde davon dann befreit. Nach den 5 Jahren musste ich dann meinen Armeebestand abgeben. Wenn man älter als 27 ist, wird man auch nicht mehr zum Bund eingezogen.

Zu den Auslandsverwendungen: die basieren nur auf freiwilliger Basis. Laut GG ist die BW eine Verteidigungsarmee, und somit erstreckt sich die Wehrpflicht nur über diese Aufgabe. Man kann aber freiwillig ins Ausland gehen - auch während der Wehrpflicht, man wird dann aber extra bezahlt, gezwungen wird man jedoch nicht.

Im V-Fall ist es natürlich klar, dass man den Dienst an der Waffe vollrichten muss. Da hat man schließlich auch sein Wort bei dem Gelöbnis gegeben. Ich denke, jeder sollte sich im Klaren sein, was er sagt und wofür er einsteht und welche Verpflichtung daraus erwächst. Wehrpflicht halte ich grundsätzlich nicht für schlecht. Nur unerträglich finde ich es, dass Frauen von diesen Pflichten befreit sind, zumalen sie nun auch zur Bundeswehr dürfen. Trotzdem können Berufsfeministen sich über Männer beschweren, von denen sie im V-Fall auch noch verteidigt werden würden, um weiterhin ihren Mist zu verbreiten - grotesk!

Magnus


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