Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Dauer der Wehrpflicht.

Norbert, Tuesday, 15.03.2005, 17:29 (vor 7584 Tagen) @ Magnus

Als Antwort auf: Re: Dauer der Wehrpflicht. von Magnus am 15. März 2005 14:54:08:

Hi
Da es darüber offenbar Unklarheiten bei einigen Nichtbetroffenen gibt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wehrpflicht

...
Ende der Wehrpflicht
Die Wehrpflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr vollendet, bei Offizieren und Unteroffizieren in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird.
Im Verteidigungsfall endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet.

Was bedeutet 'Erfüllung der Wehrpflicht'?
Die Pflicht zur Dienstleistung umfasst
den Grundwehrdienst (§ 5 WPflG)
Wehrübungen (§ 6 WPflG)
Einzelwehrübungen
Besondere Auslandsverwendungen
im Verteidigungsfall den unbefristeten Wehrdienst

Gruß
Norbert

Hi Magnus

Die Einrückungen aus der Wikipedia sind unterwegs verschütt gegangen:
Wehrübungen (§ 6 WPflG)
<li>Einzelwehrübungen
<li>Besondere Auslandsverwendungen
Des weiteren gibt die Wikipedia momentan über diese Unterpunkte keine detailierteren Auskünfte.

Nun, bei mir war das so: Ich konnte nur 5 Jahre nach vollrichtung meines Wehrdienstes zu Einzelwehrübungen eingezogen werden. Dass wollten sie auch einmal tun, aber ich habe einen Bescheid hingelegt, dass ich beruflich nicht kann und wurde davon dann befreit. Nach den 5 Jahren musste ich dann meinen Armeebestand abgeben. Wenn man älter als 27 ist, wird man auch nicht mehr zum Bund eingezogen.

Richtig, aktuell nicht mehr. Es bleibt aber grundsätzlich möglich.
Es ging aber auch bei einigen Postings um die theoretisch längste Zeit.
A la Frauen können bis zum 50 Lebensjahr gebähren.
(Btw. manche lassen sich noch mit 60 künstlich befruchten.)

Zu den Auslandsverwendungen: die basieren nur auf freiwilliger Basis. Laut GG ist die BW eine Verteidigungsarmee, und somit erstreckt sich die Wehrpflicht nur über diese Aufgabe. Man kann aber freiwillig ins Ausland gehen - auch während der Wehrpflicht, man wird dann aber extra bezahlt, gezwungen wird man jedoch nicht.

Ja.
Wie schnell sich da aber etwas ändern kann, hat man auch schon gesehen.
Es gab Zeiten, da waren jegliche Auslandseinsätze (vom Training abgesehen) völlig undenkbar.

Im V-Fall ist es natürlich klar, dass man den Dienst an der Waffe vollrichten muss. Da hat man schließlich auch sein Wort bei dem Gelöbnis gegeben. Ich denke, jeder sollte sich im Klaren sein, was er sagt und wofür er einsteht und welche Verpflichtung daraus erwächst. Wehrpflicht halte ich grundsätzlich nicht für schlecht.

Nun, das Gelöbnis ist auch nicht so ganz freiwillig.
Aber ok, man gelobt unser Land zu verteidigen, mit töten und getötet zu werden.
Bzw. zu verletzen, verstümmeln, und dieses auch zu erleiden.
Wie lange auch eine Kriegsgefangenschaft dauern kann ist auch nicht immer so bewußt.

Nur unerträglich finde ich es, dass Frauen von diesen Pflichten befreit sind, zumalen sie nun auch zur Bundeswehr dürfen. Trotzdem können Berufsfeministen sich über Männer beschweren, von denen sie im V-Fall auch noch verteidigt werden würden, um weiterhin ihren Mist zu verbreiten - grotesk!

Sehr richtig, völlig grotesk.
Noch grotesker ist aber, dass Frauen maßgeblich darüber befunden haben (EGH), ob die einseitige Wehrpflicht gegen die Gleichberechtigung verstößt.
Natürlich verstößt sie nicht dagegen, es ist ja schließlich eine Pflicht, kein Recht :-(

Magnus

Gruß
Norbert


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