Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Dauer der Wehrpflicht.

Norbert, Thursday, 17.03.2005, 16:19 (vor 7582 Tagen) @ Magnus

Als Antwort auf: Re: Dauer der Wehrpflicht. von Magnus am 17. März 2005 13:17:29:

D.h. man bekommt keine direkte Strafe, wie Bau oder so.

Auswirkungen hat es hingegen schon.
So ist eine Beförderung, auch in den Manschaftsdienstgraden, nicht mehr möglich. Was auch finanzielle Auswirkungen hat.
Die zu meiner Wehrdienszeit recht gravierend waren.
Auch subtile Schikanen des Vorgesetzen können erfolgen.
Die Verpflichtungen, die sich aus dem Wehrdienst ergeben, ändern sich faktisch nicht.[/i]

Richtig. Nur wird jemand, der das Gelöbnis verweigert, dazu dann gezwungen, Zivildienst zu vollrichten. Wir hatten auch jemanden, für den BW nicht das richtige war. Der wurde dann erstmal nicht befördert und später in den Zivildienst entlassen.
Magnus

Hi Magnus
Kann schon sein, dass es inzwischen so gehandhabt wird.
Ich war bei einer Einheit, die mit Geräten gearbeitet hat, die als geheim eingestuft waren.
Ein Gelöbnisverweigerer konnte die Geheimhaltungsstufe nicht bekommen.
Somit die verlangte Tätigkeit auch nicht ausführen.

Bei uns wurde ein solcher aber nicht aus der BW entlassen.
Er landete in einem Bereich, bei der er diese Anforderung eben nicht brauchte.
War natürlich eine in Vergleich drögere Beschäftigung.
Aber er blieb Soldat im niedersten Rang.
Für jegliche Beförderung wurde das Gelöbnis als notwendige Grundlage angesehen.
Ob es rechtlich tatsächlich so war/ist weiß ich heute allerdings nicht mehr.

Gruß
Norbert


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