Re: Dauer der Wehrpflicht.
Als Antwort auf: Re: Dauer der Wehrpflicht. von Norbert am 17. März 2005 08:08:01:
D.h. man bekommt keine direkte Strafe, wie Bau oder so.
[quote]Auswirkungen hat es hingegen schon.
So ist eine Beförderung, auch in den Manschaftsdienstgraden, nicht mehr möglich. Was auch finanzielle Auswirkungen hat.
Die zu meiner Wehrdienszeit recht gravierend waren.
Auch subtile Schikanen des Vorgesetzen können erfolgen.
Die Verpflichtungen, die sich aus dem Wehrdienst ergeben, ändern sich faktisch nicht.[/quote]
Richtig. Nur wird jemand, der das Gelöbnis verweigert, dazu dann gezwungen, Zivildienst zu vollrichten. Wir hatten auch jemanden, für den BW nicht das richtige war. Der wurde dann erstmal nicht befördert und später in den Zivildienst entlassen.
Magnus
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Norbert,
15.03.2005, 16:20
- Re: Dauer der Wehrpflicht. -
Magnus,
15.03.2005, 16:54
- Re: Dauer der Wehrpflicht. - Norbert, 15.03.2005, 17:29
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gru,
16.03.2005, 21:57
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Norbert,
17.03.2005, 10:08
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Magnus,
17.03.2005, 15:17
- Re: Dauer der Wehrpflicht. - Norbert, 17.03.2005, 16:19
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Magnus,
17.03.2005, 15:17
- Re: Dauer der Wehrpflicht. - Magnus, 17.03.2005, 15:33
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Norbert,
17.03.2005, 10:08
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Magnus,
15.03.2005, 16:54